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EANS-News: Sparkassen Immobilien AG / Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Geschrieben am 23-04-2010


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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

Wien (euro adhoc) - Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft
Wien, FN 58358 x

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur


21. ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, dem 21. Mai 2010, um 10.00 Uhr
im Hotel Marriott Wien in 1010 Wien, Parkring 12A

mit folgender


T a g e s o r d n u n g


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht zum 31. Dezember 2009, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2009 und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2009

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009

4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010


5. Wahlen in den Aufsichtsrat


6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2
(Unternehmensgegenstand) und 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates).

7. Beschlussfassung über die Ausstattung der Genussscheine S-IMMO-INVEST GS
AT0000795737 und S-IMMO-INVEST GS AT0000630694 mit einem Wandlungsrecht, die
Genussscheine in Stammaktien der Gesellschaft zu tauschen, unter Ausschluss
der Bezugsrechte.

8. Beschlussfassung über
a) die Änderung des in der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai
2008 gefassten Beschlusses über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals
um bis zu EUR 123.754.680,93 durch Ausgabe von bis zu 34.059.359 Stück
neuen auf Inhaber lautende Stammaktien dahingehend, dass diese bedingte
Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wird,
aa) als Inhaber der mit einem Wandlungsrecht ausgestatteten
Genussscheine S-IMMO-INVEST GS AT0000795737 und S-IMMO-INVEST GS
AT0000630694 von dem ihnen eingeräumten Umtauschrecht Gebrauch
machen und
ab) als Inhaber von auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses
vom 28. Mai 2008 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem
ihnen eingeräumten Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen;
b) die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. (7)

9. Beschlussfassung über den Widerruf der dem Vorstand mit Beschluss der
ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2008 auf die Dauer von 30 Monaten
ab Beschlussfassung erteilten Ermächtigung zum Aktienrückerwerb unter
gleichzeitiger neuerlicher Ermächtigung des Vorstandes, nach den
Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem
Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu
erwerben.
Ermächtigung des Vorstandes für die Dauer von 5 Jahren ab Beschlussfassung,
mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung der eigenen Aktien auf
eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
beschließen, auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit, wenn die
Veräußerung der eigenen Aktien den Zweck hat, als Gegenleistung für an die
Gesellschaft oder Tochtergesellschaft übertragene Immobilien oder
Immobilienbeteiligungen zu dienen oder Aktien bei Verschmelzungen an
Gesellschafter oder Aktionäre der übertragenden Gesellschaft gewährt oder
Umtausch- und/oder Bezugsrechte von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen
oder von den mit einem Wandlungsrecht ausgestatteten Genussscheinen S-IMMO-
INVEST GS AT0000795737 und/oder S-IMMO-INVEST GS AT0000630694 bedient
werden.

10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die
geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das Aktienrechts-
Änderungsgesetz 2009 in den §§ 4 (Grundkapital, Aktien) Abs. (4), 11
(Hauptversammlung), 12 und 15 (Jahresabschluss, Entlastung,
Gewinnverwendung).


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 30. April 2010 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in
1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, auf:

Jahresabschluss mit Lagebericht,

Corporate Governance-Bericht,

• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, • Bericht des
Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2009; •
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 10., •
Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in
den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf
einer Vollmacht, sind ab 30. April 2010 außerdem im Internet
www.sparkassenimmobilienag.at zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
spätestens am 30. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor
Relations, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 12. Mai 2010 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0) 50 100 9-27521 oder an 1010 Wien,
Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, oder per E-Mail
andreas.feuerstein@s-immoag.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über


Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.sparkassenimmobilienag.at zugänglich.


Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. Mai 2010 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. Mai 2010
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen
muss.

Per Post Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft


Abteilung Investor Relations
Friedrichstraße 10
1010 Wien

oder


Per Telefax: +43-1-928 90 60

oder

Per E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb.at
(Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt)

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden
(§ 262 Abs. 20 AktG).

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft spätestens am 18. Mai 2010 ausschließlich unter einer
der oben genannten Adressen zu- gehen muss.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:


• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
• Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 11. Mai 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG
sinngemäß.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es
können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 20.
Mai 2010, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft


Abteilung Investor Relations
Friedrichstraße 10
1010 Wien

oder


Per Telefax: +43-1-928 90 60

oder

Per E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb.at
(Vollmacht im pdf-Format dem E-Mail angefügt)

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.sparkassenimmobilienag.at
abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.


Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger (kurz "IVA"), 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in
der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.sparkassenimmobilienag.at ein spezielles


Vollmachtsformular abrufbar, wobei allfällige Weisungen direkt dem
IVA bekannt zu geben sind. Bei Interesse besteht die
Möglichkeit, einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael
Knap vom IVA unter Tel. +43 (0)1 876 33 43-0, Telefax +43 (0)1 876
33 43-49, oder E-mail michael.knap@iva.or.at.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 247.509.361,86 und ist eingeteilt
in 68.118.718 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 68.118.718 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.

Wien, im April 2010

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Sparkassen Immobilien AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Investor Relations:

Andreas Feuerstein

Tel.: +43(0)50100-27556

Fax: +43(0)05100-927556

mailto:andreas.feuerstein@s-immoag.at

wwww.sparkassenimmobilienag.at



Corporate Communications:

Bosko Skoko

Tel.: +43(0)50100-27522

Fax: +43(0)05100-927522

mailto:bosko.skoko@s-immoag.at

wwww.sparkassenimmobilienag.at

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000652250
WKN: 065225
Index: ATX Prime, IATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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