Rupprecht/Weinberg: Faire Prüfung im Ausland erworbener Qualifikationen
Geschrieben am 26-04-2010 |
Berlin (ots) - Anlässlich eines Fachgespräches der AG Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Qualifikationen erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher Albert Rupprecht MdB sowie der zuständige Berichterstatter Marcus Weinberg MdB:
Die Anerkennung von Bildungsleistungen gehört zur Wertschätzung, die jedem Menschen gebührt. Deshalb wollen wir einen Rechtsanspruch auf Prüfung und Bewertung im Ausland erworbener Qualifikationen. Wer Ingenieur ist, soll auch eine Chance erhalten, als Ingenieur bei uns arbeiten zu können. Eine der Ausbildung angemessene Tätigkeit darf nicht an fehlender Transparenz des Abschlusses scheitern.
Dies könnten wir uns im Übrigen auch nicht leisten. Im Gegenteil: Wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen, müssen wir alle Qualifikationen nutzen, egal ob diese im In- oder Ausland erworben wurden.
Deswegen wollen wir durch ein Anerkennungsgesetz die bisherigen Verfahren bündeln und straffen. Jeder soll den Anspruch haben, in überschaubarer Frist eine faire Bewertung seiner im Ausland erworbenen Qualifikationen zu erhalten, die er auch als Zugangsberechtigung für berufliche Fortbildung oder als tariflichen Qualifizierungsnachweis verwenden kann.
An dem Fachgespräch "Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Qualifikationen" nahmen Prof. Dr. Friedrich Esser, Zentralverband des Deutschen Handwerks, Frau Dagmar Maur, Otto-Benecke-Stiftung, Frau Dr. Barbara Dorn, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Frau Barbara Buchal-Höver, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen und Frau Ines Weihing von "Tür an Tür Integrationsprojekte", teil.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Potentiale zugewanderter Fachkräfte und Akademiker noch stärker ausgeschöpft werden müssen: Bestehende bürokratische Hürden, die zum Teil noch nicht gegebene Vergleichbarkeit aller im Ausland erworbener Abschlüsse sowie Informationsdefizite müssen beseitigt werden. Ein entsprechendes Anerkennungsgesetz soll bereits ab dem kommenden Jahr ein einheitliches und vereinfachtes Verfahren schaffen. Hinzu kommt die Verbesserung von Nachqualifizierungsangeboten.
Endlich wird durch ein Gesetz ein verbindlicher Anspruch geschaffen, der Behörden und Institutionen verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten ausländische Qualifikationen zu bewerten und festzustellen. Wichtig ist, dass wir den Qualifikationen und dem Know-how der Menschen, die zu uns kommen, mehr Wertschätzung entgegenbringen. Die beruflichen Kompetenzen von Migrantinnen und Migranten sollen allerdings auf hohem Niveau integriert werden: Es darf nicht zu einer Absenkung der Qualität des deutschen Bildungssystems kommen.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
Pressekontakt: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
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