40 Jahre Kfz-Schiedsstellen: Vertragen statt klagen
Geschrieben am 29-04-2010 |
Bonn (ots) - Als Musterbeispiele des praktizierten Verbraucherschutzes gelten die bundesweit 130 Kfz-Schiedsstellen. Damit leistet das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe einen wirksamen Beitrag zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Autofahrern und Kfz-Betrieben, wenn es um Autoreparaturen und Gebrauchtwagenkauf geht. Vor vierzig Jahren wurden die ersten Kfz-Schiedsstellen am 12. Mai 1970 in Hamburg und am 1. Juni 1970 in München eingerichtet.
Alle Meisterbetriebe der Kfz-Innungen in Deutschland erkennen den Schiedsspruch als verbindlich an. Dem Autofahrer steht es trotzdem frei, bei Unzufriedenheit mit dem Schiedsspruch ein ordentliches Gericht anzurufen. "Dieses Verfahren hat sich in den letzten 40 Jahren zu einer Erfolgsgeschichte für Autofahrer, Werkstätten und Gebrauchtwagenhandel gleichermaßen entwickelt", betont Robert Rademacher, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe. "Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle hat eine außerordentlich hohe Befriedungsfunktion und entlastet die Justiz in erheblichem Umfang."
Bei jährlich etwa 12.000 Schiedsverfahren werden fast 90 Prozent der Fälle im Vorverfahren gütlich und für den Kunden kostenfrei erledigt. Angesichts von jährlich etwa 70 Millionen Serviceaufträgen, die in den bundesweit 38.300 Kfz-Meisterbetrieben durchgeführt werden, ist die Zahl der Schiedsverfahren verschwindend gering. Kommt es trotzdem zu Streitigkeiten zwischen Autofahrern, Werkstätten oder dem Gebrauchtwagenhandel, haben sich die Kfz-Schiedsstellen als Institution bewährt, um kostspielige und zudem nervenaufreibende Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden.
Die Schiedsstellen-Kommission ist mit Fachleuten besetzt. Geleitet wird sie von einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden. Außerdem gehören je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil-Treuhand (DAT) dazu. Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen ergänzt ein Sachverständiger einer anerkannten Prüforganisation, wie etwa Dekra, GTÜ, KÜS oder TÜV, das Gremium. Dadurch finden sowohl die Handwerks- als auch Verbraucherinteressen gleichermaßen Berücksichtigung. "Die ausgewiesene fachliche Kompetenz der Schiedsstellen-Kommission ist ein ent-scheidender Grund für die hohe Akzeptanz sowohl bei den Verbrauchern als auch den Kfz-Meisterbetrieben", so Robert Rademacher.
Als Anwalt der Verbraucher war der ADAC maßgeblich an der Einrichtung der Kfz-Schiedsstellen beteiligt und wirkt seit 40 Jahren aktiv an deren Arbeit mit. "Durch den Einsatz der Schiedsstellen-Kommissionen können die Verbraucher sicher sein, dass sie mit ihrem Anliegen auf fachlich kompetente und praxiserfahrene Experten treffen", betont Thomas Burkhardt, ADAC-Vizepräsident für Technik. "Gerade deshalb ist die Institution der Kfz-Schiedsstellen für den Verbraucherschutz in Deutschland wegweisend und auch in Zukunft unverzichtbar."
Doch auch Verbraucher aus dem Ausland können von dem Service profitieren: Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) ebnet Verbrauchern aus anderen EU-Ländern den Weg zu den Kfz-Schiedsstellen, wenn sie mit einem deutschen Händler im Streit liegen. "Die gütliche Streitbeilegung ist für Verbraucher schneller, kostengünstiger und deshalb auch nicht so stressig. Als Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung setzen wir uns dafür ein, dass mehr Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen", ergänzt Bernd Krieger, Leiter des EVZ Deutschland in Kehl.
Trotz der unbestrittenen Erfolgsgeschichte wissen viele Autofahrerinnen und Autofahrer noch zu wenig über die Kfz-Schiedsstellen. Laut DAT-Report und gemäß ADAC-Umfragen ist 48 Prozent der Befragten die Kfz-Schiedsstelle völlig unbekannt. Bei den 30- bis 49-jährigen Autofahrern kennen sie nur 42 Prozent, und bei den unter 30-Jährigen weiß nur jeder Fünfte (17 Prozent) etwas über den Weg der außergericht-lichen Schlichtung.
"Noch weniger bekannt sind die Gremien des Handels", betont Volker Prüfer, Geschäftsführer der Deutschen Automobil Treuhand DAT. "Knapp 30 Prozent der Gebrauchtwagenkäufer wissen von der Existenz dieser hilfreichen Schiedskommission für Verbraucher." Kfz-Schiedsstellen werden übrigens nur dann tätig, wenn Reparatur und Service beziehungsweise Gebrauchtwagenverkauf bei einem Meisterbetrieb der Kfz-Innung durchgeführt werden - zu erkennen am blau-weißen Meisterschild. "Dieses Meisterschild ist Ausdruck des Qualitätsversprechens unserer Kfz-Meisterbetriebe", betont ZDK-Präsident Rademacher. "Und es ist gleichzeitig ein Stück zusätzlicher Sicherheit für die Autofahrer, falls es wider Erwarten Meinungsverschiedenheiten gibt."
Ein Streitfall lässt sich rasch und kostengünstig beilegen, ein Schlichtungsergebnis kann durchaus binnen weniger Wochen erzielt werden. Für ein Gerichtsverfahren wäre hingegen - vom Kostenrisiko für die Parteien einmal abgesehen - eine Dauer von durchschnittlich mindestens neun Monaten zu veranschlagen.
Fotos zum Herunterladen unter www.kfzgewerbe.de
Originaltext: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7865 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7865.rss2
Pressekontakt: Ulrich Köster, Pressesprecher,Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Tel.: 0228/ 91 27 270, E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
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