Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz kritisiert Gesetz-Entwurf des Finanzministeriums zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts
Geschrieben am 05-05-2010 |
Berlin (ots) - Deutschlands größter Verein geschädigter Immobilienfonds-Anleger sieht wesentliche Forderungen des Anlegerschutzes nicht erfüllt und fordert Nachbesserungen
Mit Enttäuschung hat der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz (AAA), Deutschlands größter Verein geschädigter Anleger des grauen Kapitalmarkts, auf den Bundesfinanzministerium-Entwurf des "Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzmarktes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts" reagiert. Die wesentlichen Forderungen des Anlegerschutzes fanden keine Berücksichtigung. Insbesondere mangelt es an Regeln, die die Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen gegen Berater und Emittenten erleichtern. Hierzu gehört vor allem eine Beweislastumkehr zugunsten des Anlegers. Bislang muss der Anleger beweisen, dass er falsch beraten wurde. Das - so der AAA - ist unfair, denn die Beratung ist die Hauptleistungspflicht des Beraters. Er sollte beweisen müssen, dass er seine Leistung mangelfrei erbracht hat. Dazu gehört ferner die Pflicht, im Zivilprozess die Unterlagen des Fonds oder des sonstigen Kapitalanlageprodukts umfassend offen zu legen. "Ein Staat, der von seinen Bürgern fordert, dass sie selbstständig für ihr Alter vorsorgen und sie dann nicht vor Geldhaien schützt, verhält sich widersprüchlich", so Thomas Lippert, Vorstand des AAA. Es könne nicht sein, dass der Anleger im Schadenersatzprozess beweisfällig bleiben muss, weil die Beweise für seinen Anspruch beim Anspruchsgegner liegen.
Der Entwurf des Finanzministeriums sieht auf 79 Seiten eine Vielzahl von Änderungen in insgesamt 11 Gesetzen vor.
Die Kritikpunkte des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz im Detail:
1. Verjährung
Die Verjährung von Prospektfehlern wurde zugunsten der Anleger verbessert. Allerdings greift diese Verbesserung in einer großen Anzahl von Fällen gar nicht. Das Börsengesetz sieht nämlich vor, dass einen Prospektfehler nur monieren kann, wer innerhalb von 6 Monaten nach Erstemission die Beteiligung erwirbt (sog. Ausschlussfrist). Das ist eines der größten Hindernisse im Anlegerschutz, denn geschlossene Fonds sind meist deutlich länger als 6 Monate im Vertrieb. Diese 6-Monatsfrist soll ausdrücklich Bestand haben, so der Finanzminister auf Nachfrage des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz.
Thomas Lippert, Vorstand Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V.: "."Wir kennen Fonds, die 2 Jahre lang vertrieben wurden. Die meisten Anleger haben also gezeichnet, als Schadenersatzansprüche schon nicht mehr bestanden. Das öffnet Raubrittern Tür und Tor!"
2. Bewertung offener Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds müssen ihr Portefeuille regelmäßig durch Sachverständige bewerten lassen. Und seit Jahren steigen die Werte unvermindert an - wenn sie nicht überraschend abgewertet werden, wie bei den Anbietern Aberdeen und Morgan Stanley. Die Gutachter werden von den Fondsgesellschaften selbst ernannt.
Kerstin Kondert, Vorstand Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V.: "Der Entwurf des Bundesfinanzministers sieht kürzere Bewertungsintervalle vor. Wir halten das im Prinzip für einen richtigen Schritt. Aber mehr noch muss die Unabhängigkeit der Gutachter und die Transparenz der Bewertungsmethoden gesichert werden. Davon ist im Entwurf nichts zu lesen.."
3. Qualifikation der Anlageberater
Der Entwurf des Bundesfinanzministers enthält einen Entwurf einer Mitarbeiteranzeigenverordnung. Sie soll, eine ausreichende Qualifikation der Anlagebrater sicher stellen. Das Problem der Anlagebratung liegt aber nicht in der Qualifikation der Berater. Die größten Schäden wurden in den letzten Jahren durch die Anlageberatung der Banken angerichtet. Diese haben ausreichend qualifizierte Mitarbeiter. Die dürfen ihre Qualifikation nur nicht nutzen, weil sie die Produkte verkaufen müssen, die ihnen vorgeschrieben werden.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Vertragsanwalt des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V.: "Der Widerspruch ist evident: Arbeitsrechtlich ist der Bankmitarbeiter weisungsgebunden und muss die Anlagen verkaufen, die ihm sein Arbeitgeber vorschreibt. Dem Kunden gegenüber aber verhält er sich rechtswidrig, wenn er ihn schematisch nach Anweisungslage berät.. Dieser Widerspruch muss aufgelöst werden, indem die Befehlskette in den Banken durchbrochen wird.."
Originaltext: AAA-Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56610 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56610.rss2
Kontakt:
Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. Vorstand Thomas Lippert Dorotheenstr 3 10117 Berlin Tel 030- 315 193 40 Fax 030-315 193 420 Lippert@Aktionsbund.de www.aktionsbund.de
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp Vertragsanwalt des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V. Dorotheenstr 3 10117 Berlin Tel 030-3276170 Fax 030-32761717 schirp@ssma.de
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