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Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz kritisiert Gesetz-Entwurf des Finanzministeriums zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts

Geschrieben am 05-05-2010

Berlin (ots) - Deutschlands größter Verein geschädigter
Immobilienfonds-Anleger sieht wesentliche Forderungen des
Anlegerschutzes nicht erfüllt und fordert Nachbesserungen

Mit Enttäuschung hat der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz (AAA),
Deutschlands größter Verein geschädigter Anleger des grauen
Kapitalmarkts, auf den Bundesfinanzministerium-Entwurf des "Gesetz
zur Stärkung des Anlegerschutzmarktes und Verbesserung der
Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts" reagiert. Die wesentlichen
Forderungen des Anlegerschutzes fanden keine Berücksichtigung.
Insbesondere mangelt es an Regeln, die die Durchsetzbarkeit von
Schadenersatzansprüchen gegen Berater und Emittenten erleichtern.
Hierzu gehört vor allem eine Beweislastumkehr zugunsten des Anlegers.
Bislang muss der Anleger beweisen, dass er falsch beraten wurde. Das
- so der AAA - ist unfair, denn die Beratung ist die
Hauptleistungspflicht des Beraters. Er sollte beweisen müssen, dass
er seine Leistung mangelfrei erbracht hat. Dazu gehört ferner die
Pflicht, im Zivilprozess die Unterlagen des Fonds oder des sonstigen
Kapitalanlageprodukts umfassend offen zu legen. "Ein Staat, der von
seinen Bürgern fordert, dass sie selbstständig für ihr Alter
vorsorgen und sie dann nicht vor Geldhaien schützt, verhält sich
widersprüchlich", so Thomas Lippert, Vorstand des AAA. Es könne nicht
sein, dass der Anleger im Schadenersatzprozess beweisfällig bleiben
muss, weil die Beweise für seinen Anspruch beim Anspruchsgegner
liegen.

Der Entwurf des Finanzministeriums sieht auf 79 Seiten eine
Vielzahl von Änderungen in insgesamt 11 Gesetzen vor.

Die Kritikpunkte des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz im Detail:

1. Verjährung

Die Verjährung von Prospektfehlern wurde zugunsten der Anleger
verbessert. Allerdings greift diese Verbesserung in einer großen
Anzahl von Fällen gar nicht. Das Börsengesetz sieht nämlich vor, dass
einen Prospektfehler nur monieren kann, wer innerhalb von 6 Monaten
nach Erstemission die Beteiligung erwirbt (sog. Ausschlussfrist). Das
ist eines der größten Hindernisse im Anlegerschutz, denn geschlossene
Fonds sind meist deutlich länger als 6 Monate im Vertrieb. Diese
6-Monatsfrist soll ausdrücklich Bestand haben, so der Finanzminister
auf Nachfrage des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz.

Thomas Lippert, Vorstand Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V.:
"."Wir kennen Fonds, die 2 Jahre lang vertrieben wurden. Die meisten
Anleger haben also gezeichnet, als Schadenersatzansprüche schon nicht
mehr bestanden. Das öffnet Raubrittern Tür und Tor!"

2. Bewertung offener Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds müssen ihr Portefeuille regelmäßig durch
Sachverständige bewerten lassen. Und seit Jahren steigen die Werte
unvermindert an - wenn sie nicht überraschend abgewertet werden, wie
bei den Anbietern Aberdeen und Morgan Stanley. Die Gutachter werden
von den Fondsgesellschaften selbst ernannt.

Kerstin Kondert, Vorstand Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V.:
"Der Entwurf des Bundesfinanzministers sieht kürzere
Bewertungsintervalle vor. Wir halten das im Prinzip für einen
richtigen Schritt. Aber mehr noch muss die Unabhängigkeit der
Gutachter und die Transparenz der Bewertungsmethoden gesichert
werden. Davon ist im Entwurf nichts zu lesen.."

3. Qualifikation der Anlageberater

Der Entwurf des Bundesfinanzministers enthält einen Entwurf einer
Mitarbeiteranzeigenverordnung. Sie soll, eine ausreichende
Qualifikation der Anlagebrater sicher stellen. Das Problem der
Anlagebratung liegt aber nicht in der Qualifikation der Berater. Die
größten Schäden wurden in den letzten Jahren durch die Anlageberatung
der Banken angerichtet. Diese haben ausreichend qualifizierte
Mitarbeiter. Die dürfen ihre Qualifikation nur nicht nutzen, weil sie
die Produkte verkaufen müssen, die ihnen vorgeschrieben werden.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Vertragsanwalt des Aktionsbundes
Aktiver Anlegerschutz e.V.: "Der Widerspruch ist evident:
Arbeitsrechtlich ist der Bankmitarbeiter weisungsgebunden und muss
die Anlagen verkaufen, die ihm sein Arbeitgeber vorschreibt. Dem
Kunden gegenüber aber verhält er sich rechtswidrig, wenn er ihn
schematisch nach Anweisungslage berät.. Dieser Widerspruch muss
aufgelöst werden, indem die Befehlskette in den Banken durchbrochen
wird.."

Originaltext: AAA-Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56610
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56610.rss2

Kontakt:

Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V.
Vorstand Thomas Lippert
Dorotheenstr 3
10117 Berlin
Tel 030- 315 193 40
Fax 030-315 193 420
Lippert@Aktionsbund.de
www.aktionsbund.de

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp
Vertragsanwalt des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V.
Dorotheenstr 3
10117 Berlin
Tel 030-3276170
Fax 030-32761717
schirp@ssma.de


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