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Armutsgefährdung in Deutschland und der EU - Ergebnisse aus EU-SILC

Geschrieben am 06-05-2010

Wiesbaden (ots) - Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, waren im Jahr 2007 durchschnittlich 17% der Bevölkerung in
der Europäischen Union armutsgefährdet. Dieser Anteil entspricht rund
85 Millionen Menschen. In Deutschland lag die Armutsgefährdungsquote
mit 15% (rund 12,5 Millionen Menschen) unter dem EU-Durchschnitt.
Diese und weitere Ergebnisse wurden in der 2008 durchgeführten
Erhebung EU-SILC ermittelt.

Genauso hoch wie im EU-Durchschnitt war der Anteil der
armutsgefährdeten Bevölkerung mit 17% in den zwölf neuen
Mitgliedstaaten, in der Eurozone (16%) lag er dagegen leicht unter
dem EU-Durchschnitt. Diese Durchschnittswerte liegen zwar recht dicht
beieinander, der direkte Vergleich zwischen den EU-Mitgliedstaaten
offenbart jedoch ein großes Gefälle. Die meisten Armutsgefährdeten
wies Lettland auf: Dort war 2007 mehr als jede/r Vierte (26%)
armutsgefährdet, gefolgt von Rumänien (23%), Bulgarien (21%), Litauen
(20%), Griechenland (20%) und Spanien (20%). Dagegen waren in der
Tschechischen Republik nur 9% der Menschen armutsgefährdet, dies war
2007 die niedrigste Quote in der gesamten EU. Auch die Slowakei (11%)
und die Niederlande (11%) wiesen ein vergleichsweise niedriges
Armutsgefährdungsniveau auf.

Deutschland lag 2007 bei der Armutsgefährdung im
zwischenstaatlichen Vergleich auf einem mittleren Rang. In Ländern,
die politisch und ökonomisch mit Deutschland vergleichbar sind, waren
die Armutsquoten zumeist etwas niedriger als in Deutschland: Die
niedrigsten Quoten hatten hier - neben den Niederlanden (11%) - mit
jeweils 12% Österreich, Dänemark und Schweden zu verzeichnen. Auch in
Frankreich und Luxemburg (jeweils 13%) sowie in Finnland (14%) fielen
die Quoten moderater aus als in Deutschland.

Die Armutsgefährdungsquote eines Landes wird nach einheitlicher
EU-Definition auf der Basis eines Schwellenwertes berechnet, der als
60% des Medians des Äquivalenzeinkommens dieses Landes festgelegt
ist. Der Schwellenwert für Armutsgefährdung gibt die untere
Einkommensgrenze an, ab der eine Person als armutsgefährdet gilt.
Dabei werden die gesamten Einkommen einschließlich der
Sozialleistungen des Staates berücksichtigt. In Deutschland lag der
Schwellenwert im Jahr 2007 bei 10 953 Euro jährlich. In acht
EU-Staaten, das sind Luxemburg (18 550 Euro), die skandinavischen
Länder Dänemark (14 497 Euro), Schweden (12 178 Euro) und Finnland
(11 800 Euro), Irland (13 760 Euro) und das Vereinigte Königreich (13
119 Euro), die Niederlande (11 694 Euro) und Österreich (11 406
Euro), fielen die Schwellenwerte für Armutsgefährdung höher aus als
in Deutschland. Die mit Abstand niedrigsten Schwellenwerte ergaben
sich für Rumänien (1 173 Euro) und Bulgarien (1 303 Euro). Sehr
niedrige Schwellenwerte waren 2007 auch für eine Reihe weiterer
EU-Länder, insbesondere für osteuropäische und baltische Länder, zu
verzeichnen.

Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat)
veröffentlicht und aktualisiert die Ergebnisse aus den jährlichen
EU-SILC-Erhebungen der Mitgliedstaaten sowie weiteren, an EU-SILC
teilnehmenden Staaten, regelmäßig in seiner Datenbank.

Ergebnisse aus der deutschen EU-SILC-Erhebung (LEBEN IN EUROPA)
sowie methodische Erläuterungen und Publikationen sind auch über die
Themenseite des Statistischen Bundesamtes erhältlich.

Für weitere amtliche EU-Statistiken steht unter
www.eds-destatis.de der Europäische Datenservice (EDS) zur Verfügung.

Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.


Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Silvia Deckl,
Telefon: (0611) 75-8697,
E-Mail: private-haushalte@destatis.de

Erläuterung zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote aus EU-SILC

EU-SILC (englisch: Community Statistics on Income and Living
Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen,
Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in
allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische
Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und
Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland mit
LEBEN IN EUROPA bezeichnet.

Ein Kernindikator, der aus LEBEN IN EUROPA ermittelt wird, ist die
Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der
armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur
Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird zunächst das von allen
Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des
Vorjahres herangezogen (bei LEBEN IN EUROPA 2008 bezieht sich das
Haushaltseinkommen auf das Jahr 2007). Es setzt sich zusammen aus dem
Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit,
dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen
laufenden Transfers - wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe
oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen.
Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach
einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt, der
unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den
Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben
Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen.

Die Äquivalenzskala weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu.
Die erste erwachsene Person bekommt stets das Gewicht 1. Jede weitere
Person erhält ein Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs
berücksichtigen soll, der durch diese Person entsteht: Weitere
Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder
unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit
zwei Kindern beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1. Das verfügbare
Haushaltseinkommen wird nun durch die Summe der Gewichte dividiert.
Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als "bedarfsgewichtetes
Äquivalenzeinkommen" bezeichnet und jeder Person im Haushalt als
persönliches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu beachten ist, dass
es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive Rechengröße handelt.

Um das mittlere Einkommen zu ermitteln, wird der Median
(Zentralwert) verwendet. Dabei werden die Personen ihrem
Äquivalenzeinkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der
Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei
Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere
weniger Einkommen zur Verfügung. 60% dieses Medianwertes stellen die
Armutsgefährdungsgrenze dar.

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de


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