330 Euro Barprämie für die Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern auch im Jahr 2010
Geschrieben am 06-05-2010 |
Königswinter (ots) - Autofahrer, die ihren Diesel-Pkw mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten und die Kosten nicht allein tragen wollen, können nun aktiv werden: Auch im Jahr 2010 wird die Nachrüstung mit einer Barprämie von 330 Euro bezuschusst. Sie wird zudem rückwirkend für bereits in diesem Jahr nachgerüstete Pkw gewährt. Nachdem die Weiterführung der Förderung über 2009 hinaus im März über die Verabschiedung des Bundeshaushaltsgesetzes beschlossen worden war, haben sich nach Angaben des Bundesumweltministeriums in Berlin die beteiligten Ministerien nunmehr auf die Fördermodalitäten verständigt.
Diese sehen erstmals auch einen Zuschuss von ebenfalls 330 Euro für die Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht vor, wie sie oft in den Innenstädten von Handwerksbetrieben eingesetzt werden. Im Gegensatz zu den Pkw wird der Zuschuss hier aber nur für Fahrzeuge gewährt, die nach dem Inkrafttreten der angepassten Förderrichtlinie - einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger - nachgerüstet werden. Dies soll Mitte Mai geschehen. Auch Wohnmobile mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen erhalten erstmals die Förderung. Da sie im Sinne der Richtlinie als Pkw gelten, erhalten in diesem Jahr bereits nachgerüstete Wohnmobile die Barprämie ebenfalls rückwirkend. Die Anträge können ab dem 1. Juni beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Die Förderperiode endet am 31. Dezember 2010, es stehen Gelder für insgesamt rund 200.000 Nachrüstungen zur Verfügung. Der Topf ist also begrenzt. Wer sich zu spät für die Nachrüstung seines Diesel-Fahrzeugs mit einem umweltfreundlichen Partikelfilter entscheidet, könnte leer ausgehen und muss die Kosten für die Nachrüstung allein tragen. Zusätzlich ist weiterhin die Strafsteuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum und Jahr fällig.
Nachdem ab August 2009 der Gesetzgeber zusätzlich zur Förderung als Gutschrift auf die Kfz-Steuer die Möglichkeit des Zuschusses über eine Barprämie eingeräumt hatte, gab es gerade gegen Ende des vergangenen Jahres einen wahren Run auf die Einbauwerkstätten. Damit bestätigte sich wie bereits zuvor bei der sogenannten Abwrackprämie, dass Autofahrer eher zu Investitionen neigen, wenn sie statt einer Verrechnung über die Steuer eine unmittelbare Geldzuwendung erhalten.
Nachrüstung ist zudem für jene Autofahrer nötiger denn je, die uneingeschränkt mobil bleiben möchten. Der Druck erhöht sich durch die sukzessive Verschärfung der Einfahrbedingungen in die Umweltzonen. In Berlin und Hannover beispielsweise dürfen seit dem 1. Januar 2010 nur noch Autos einfahren, die die grüne Feinstaubplakette haben. Diese erhalten Autofahrer, die ihr Fahrzeug der Emissionsklasse Euro 3 (gelbe Plakette) mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten. Ein Filter garantiert also auf lange Sicht uneingeschränkte Mobilität - und erhöht zudem den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs erheblich: Gerade in den Städten mit Umweltzonen und in deren Umland zeigt sich, dass Diesel-Pkw ohne Partikelfilter kaum noch nachgefragt werden. Für die meisten Marken und Modelle - Pkw wie leichte Nutzfahrzeuge - bietet TWINTEC Nachrüstlösungen an.
Die Abwicklung der Nachrüst-Förderung erfolgt in drei Schritten:
1. Der Fahrzeughalter lässt sein Fahrzeug in der Werkstatt nachrüsten (leichte Nutzfahrzeuge erst mit Inkrafttreten der Richtlinie). Diese bescheinigt ihm den Einbau. 2. Mit der Bescheinigung lässt der Halter die Nachrüstung bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren eintragen. 3. Zur Auszahlung der Barprämie muss dann ein Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Anträge können ab dem 1. Juni gestellt werden, und zwar online über das BAFA-Antragsformular ( www.bafa.de ).
Originaltext: TWINTEC AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/72720 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_72720.rss2 ISIN: DE000A0LSAT7
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