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EANS-Hauptversammlung: Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 11-05-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Warimpex Finanz- und Beteiligungs
Aktiengesellschaft, FN 78485w mit Sitz in Wien

("Gesellschaft")

Einladung


zu der am Mittwoch, den 2. Juni 2010 um 11:00 Uhr


in 1210 Wien, "floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock

stattfindenden

24. ordentlichen Hauptversammlung


T a g e s o r d n u n g


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009, des
Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009 sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts
sowie des Corporate-Governance-Berichts gemäß § 243 b UGB für das
Geschäftsjahr 2009.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen
Bilanzergebnisses.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.

4. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung für die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010.

6. Beschlussfassung über die Genehmigung des Erwerbs eigener Aktien, auch
von einzelnen, veräußerungswilligen Aktionären (negotiated purchase),
auch in Form von Termingeschäften, zur Bedienung der Verpflichtung der
Gesellschaft im Zuge der Ausübung der Option der VIENNA INSURANCE GROUP
Wiener Städtische Versicherung AG unter dem "Backstop and Option
Agreement" vom 21.4.2010. Diese Ermächtigung ergänzt die in der
Hauptversammlung vom 28.5.2009 unter Tagesordnungspunkt 6. beschlossene
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.

7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien


i) zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Gewährung an
Mitarbeiter der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens zu verwenden;

ii) zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen zu verwenden;

iii) als Gegenleistung für an die Gesellschaft oder
Tochtergesellschaften


übertragene Immobilien, Unternehmen, Betriebe oder Anteile an einer oder
mehreren Gesellschaften im In- und Ausland zu verwenden;

iv) gemäß § 65 Abs 1b AktG (1) jederzeit über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu veräußern sowie (2) für die Dauer von 5 Jahren ab
Beschlussfassung auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch
außerbörslich, zu veräußern, wobei der Vorstand auch über den Ausschluss
der allgemeinen Kaufmöglichkeit entscheiden kann, um insbesondere im
Falle der Ausübung der Option durch die VIENNA INSURANCE GROUP Wiener
Städtische Versicherung AG unter dem "Backstop and Option Agreement" vom
21.4.2010, Verpflichtung der Gesellschaft auf Lieferung der im "Backstop
and Option Agreement" genannten Anzahl an neuen, auf Inhaber lautenden
Stammaktien (Stückaktien) erfüllen zu können.


Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 28.5.2009
unter Tagesordnungspunkt 7. beschlossene Ermächtigung zur
Veräußerung eigener Aktien.

8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.

Unterlagen:

Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft
("floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien) zur Einsicht
der Aktionäre auf:


• Jahresabschluss mit Lagebericht,

• Corporate-Governance-Bericht nach § 243 b UGB,

• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

• Vorschlag für die Gewinnverwendung,


• Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2009, sowie


• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2.-8.,

• Bericht des Vorstands der Warimpex Finanz- und Beteiligungs
Aktiengesellschaft gemäß § 65 Abs 1b iVm § 153 Abs 4 AktG (Ausschluss des
Bezugsrechts) zum Tagesordnungspunkt 6. und 7.,

• Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.

Diese Einberufung sowie die oben genannten Unterlagen sind auf der


Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com) ab 12.5.2010
zugänglich. Diese Unterlagen werden in der Hauptversammlung
aufliegen. Weiters sind auf dieser Internetseite die Formulare für
die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
zugänglich.

Hinweis gemäß § 106 Z 5 AktG:

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf
die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dieses Verlangen
muss der Gesellschaft spätestens am 12.5.2010 zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre der Gesellschaft, deren
Anteile zusammen zumindest 1% des Grundkapitals erreichen, der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
(schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge
zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Dieses
Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21.5.2010 zugehen.

Diese Verlangen können der Gesellschaft in Schriftform an
ihren Sitz in "floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210
Wien, zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian oder per Telefax an +43
(0)1 310 55 00 122) oder über SWIFT mt 599 an CENBATWW
übermittelt werden.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden,
wenn der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im
jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG nachgewiesen wird.

Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§
109, 110 und 118 AktG sowie zu den Zeitpunkten, bis zu denen diese
ausgeübt werden können, sind auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.warimpex.com) ab 5.5.2010 zugänglich.

Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und
Vertretung:

Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind nur jene Aktionäre
berechtigt, die am Ende des zehnten Tages vor dem Tag
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren.
Nachweisstichtag ist der 23.5.2010.


Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag bei depotverwahrten
Inhaberaktien gegenüber der Gesellschaft zur Ausübung ihrer Rechte erfolgt
durch die Vorlage einer Bestätigung des Anteilsbesitzes, die vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde
(Depotbestätigung). Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am
dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 28.5.2010, an der Adresse


der Gesellschaft "floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210
Wien, zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian, oder per Telefax an +43
(0)1 310 55 00 122 oder über SWIFT mt 599 an CENBATWW zugehen. Die
Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a AktG vorgesehenen
Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der
Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt
werden, darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in
deutscher und auch in englischer Sprache entgegen genommen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt
hat. Zur Vollmachtserteilung ist zwingend das von der
Gesellschaft zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden, das
auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com)
abrufbar ist und auch eine Beschränkung der Bevollmächtigung
zulässt, sofern die Bevollmächtigung nicht an ein depotführendes
Kreditinstitut erteilt wurde und die für Depotbestätigungen geltenden
Vorschriften eingehalten wurden.

Ausgefüllte Vollmachtsformulare sind an die Gesellschaft entweder
elektronisch (an die E-Mail-Adresse daniel.folian@warimpex.com) oder
per Telefax (an die Telefaxnummer +43 (0)1 310 55 00 122) zu
übermitteln oder zur Hauptversammlung mitzubringen. Dies gilt auch
für den Widerruf einer Vollmacht.

Aktien und Stimmrechte:

Gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir
bekannt, das das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt
der Einberufung, am 5.5.2010, EUR 39.599.999 beträgt und in
39.599.999 auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt ist. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Unter Berücksichtigung der 66.500
eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß §§ 65 Abs 5 AktG
nicht ausgeübt werden kann, bestehen somit am 5.5.2010
insgesamt 39.533.499 Stimmrechte.

Jedoch ist zu beachten, dass der Vorstand mit Beschluss vom
21.4.2010, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 21.4.2010,
beschlossen hat, das Grundkapital der Gesellschaft, in Ausnützung
der Ermächtigung vom 16.10.2009, durch Ausgabe von bis zu
14.400.001 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien
(Stückaktien) und unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der
Aktionäre, zu einem maximalen Anbots- und Bezugspreis von
höchstens EUR 2,80 je neue Stückaktie zu erhöhen. Zum Zeitpunkt
der Einberufung ist die Anbots- und Bezugsfrist offen und
endet am 10.5.2010, weshalb das Volumen der
Kapitalerhöhung derzeit nicht bestimmt werden kann. Das konkrete
Volumen der Kapitalerhöhung wird nach Ablauf der Anbots- und
Bezugsfrist am 11.5.2010 mittels Ad-hoc Meldung veröffentlicht
werden. Die Kapitalerhöhung wird voraussichtlich zum 13.5.2010
wirksam werden.

Da wie oben angeführt der Nachweisstichtag der 23.5.2010 ist, sind
die neuen Aktionäre sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllt sind, sohin stimmberechtigt.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.

Zutritt zur Hauptversammlung

Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität
nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen amtlichen
Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur
Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen
Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original
der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,
erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit
dabei haben. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die
Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich
sein, kann der Einlass verweigert werden. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ab 10:15 Uhr.

Wien, im Mai 2010

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG

Phone: +43 1 310 55 00

Christoph Salzer

mailto:presse@warimpex.com

Daniel Folian, mailto:investor.relations@warimpex.com

www.warimpex.com

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000827209
WKN:
Index: ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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