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Neue OZ: Kommentar zu Justiz / Kriminalität

Geschrieben am 13-05-2010

Osnabrück (ots) - Auf stur schalten

Niedersachsens Justizminister Busemann hat recht: Es darf nicht
tatenlos hingenommen werden, dass als Konsequenz aus einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs Schwerstverbrecher auf freien Fuß gesetzt
werden. Es ist gängige und bewährte Praxis, hochgefährliche
Kriminelle über die eigentliche Strafverbüßung hinaus in
Sicherungsverwahrung zu nehmen, wenn die Gefahr erneuter Delikte wie
etwa Mord oder Vergewaltigung extrem erscheint. Die verlängerte
Inhaftierung bedeutet somit Prävention und keine Zusatzstrafe oder
gar Rache.

Worauf die EU-Richter in Straßburg nun abgehoben haben, ist eine
Regelungslücke für Straftäter, bei deren Verurteilung vor 1998 noch
eine maximal zehnjährige Frist für die Sicherungsverwahrung galt.
Natürlich hätte der Gesetzgeber hier früher Klarheit schaffen können
und sollen. Fatal wäre es jedoch, wenn mit dem Hinweis auf diese
Rechtsunsicherheit plötzlich brandgefährliche Verbrecher aus dem
Knast oder dem Maßregelvollzug entlassen werden sollten, die
eigentlich zwingend vor der Allgemeinheit abgeschottet werden müssen.
Man kann doch nicht billigend in Kauf nehmen, dass es zu neuerlichen
Mord- oder Vergewaltigungsopfern kommt!

Von daher ist es richtig, dass Niedersachsen auf stur schaltet und
es notfalls auf eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht
ankommen lassen will. Auch Bayern hat inzwischen Alarm geschlagen.
Der Bund bleibt ungerührt - schlichtweg verantwortungslos!

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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