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Zweifelsfragen zu haushaltsnahen Dienstleistungen geklärt!

Geschrieben am 17-05-2010

Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich ab 2009 für
Wohnungseigentümer und Mieter bis zu einem Maximalbetrag von 1.200
Euro für Handwerkerleistungen und 4.000 Euro für andere
Dienstleistungen im Haushalt direkt von der Steuerschuld abziehbar.
"Viele der meisten strittigen Fragen zum Abzug solcher Leistungen
sind durch eine neue Anweisung des Bundesfinanzministeriums nun
geklärt.", so Jörg Strötzel, Vorsitzender des Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

Grundsätzlich sind nur die Arbeitskosten abziehbar, aber nicht die
Materialkosten. Neu ist, dass nun auch eine prozentuale Aufteilung
des Gesamtbetrags durch den Rechnungsaussteller als Nachweis der
Arbeitskosten anerkannt wird. Die VLH geht davon aus, dass durch
diese Neuregelung viel Streit mit der Finanzverwaltung künftig
vermieden wird.

Auch Arbeiten rund um die Zweit- oder Ferienwohnung bzw. für eine
Immobilie, die der Steuerzahler unentgeltlich einem Kind überlässt,
wie z.B. die am Studienort, sind nun abziehbar.

Auch in einem Altenwohnheim, Pflegeheim oder Wohnstift lebende
Senioren können diese Vergünstigung beanspruchen, wenn ein
eigenständiger, abgeschlossener Haushalt geführt wird. Doch Achtung:
Ein Pflegezimmer ohne eigene Kochgelegenheit genügt nicht.

Auch Aufwendungen für ein Au-Pair können zur Hälfte abgezogen
werden. Hier ist darauf zu achten, dass die anfallenden Kosten, z.B.
durch Vorlage des Vertrags mit der Au-Pair-Kraft nachgewiesen werden
müssen.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie solche Aufwendungen stets per
Überweisung zahlen. Barzahlungen akzeptiert der Fiskus nicht!

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut fast
500.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter
"http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=293" zum Download
bereit.

Originaltext: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69585
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2

Pressekontakt:
Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de


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