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Italien will Investitionen im Solarbereich erleichtern / Genehmigungsverfahren werden vereinfacht

Geschrieben am 20-05-2010

Rom (ots) - Italien will Investitionen im Solarbereich zukünftig
deutlich erleichtern. Das italienische Parlament hat am 12. Mai 2010
ein Gesetz verabschiedet, das die Regierung ermächtigt, das
vereinfachte Genehmigungsverfahren für die Errichtung von
Solaranlagen bis zu einer Größenordnung von 1 MW landesweit
einzuführen. Das neue Gesetz wird ein Beitrag zur Erhöhung der
Rechtssicherheit für Investitionen in Italien sein und die Lücke
füllen, die dadurch entstanden ist, dass die in einigen Regionen
(u.a. Apulien) bereits eingeführten, vereinfachten Verfahren mangels
Gesetzgebungskompetenz durch Entscheidungen des italienischen
Verfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt worden waren.

"Damit wird endlich in Italien der Weg frei werden für landesweite
ungehinderte und sichere Investitionen in Solaranlagen", erklärt
Svenja Bartels, Rechtsanwältin und Leitender Associate Partner für
Energierecht von Rödl & Partner Padua. "Sie können Projekte im
Bereich Erneuerbarer Energien nur finanzieren, wenn ein schnelles und
rechtssicheres Genehmigungsverfahren gewährleistet ist. Es ist davon
auszugehen, dass das Interesse der Investoren nun wieder deutlich
zunehmen wird."

Das neue staatliche Gesetz wird die Errichtung von
Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 1Megawatt auf dem
gesamten italienischen Staatsgebiet nach dem vereinfachten
DIA-Verfahren (Denuncia di inizio di attività - D.I.A.) erlauben und
tritt 15 Tage nach Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft. Es ist
Teil eines Gesetzespakets zur Umsetzung verschiedener Richtlinien der
Europäischen Kommission (Legge Comunitaria 2009). Eine der
Richtlinien (2009/28/EC) sieht auch vor, dass die EU-Mitgliedstaaten
Zulassungsverfahren für Anlagen im Bereich Erneuerbarer Energie
vereinfachen und die Genehmigungsprozesse für kleinere Anlagen
möglichst schlank gestalten. Die italienische Regierung muss nun bis
zum 5.12.2010 detaillierte Vorgaben zu dem vereinfachten
Genehmigungsverfahren ausarbeiten.

Seit der Serie von Entscheidungen des italienischen
Verfassungsgerichts zum DIA-Verfahren unter anderem in Apulien
herrscht Unsicherheit, inwieweit bereits genehmigte Projekte erneut
überprüft werden müssten und deren Realisierung gebremst werden
könnte (Entscheidung 119/2010 veröffentlicht am 31.03.2010). "Die
Rechtsunsicherheit für die Anlagenbetreiber ist damit zukünftig vom
Tisch, je nach Ausgestaltung der neuen Regelung auch für die
Vergangenheit", zeigt sich Roberto Pera, Rechtsanwalt und Managing
Partner der Rödl & Partner-Niederlassung in Rom, erleichtert. "Dies
ist eine sehr gute Entwicklung für alle Investoren in Italien. Dabei
ist zu beachten, dass das Gesetz nicht nur Photovoltaikprojekte,
sondern sämtliche Genehmigungsverfahren im Bereich Erneuerbare
Energien unterhalb der Grenze von 1 Megawatt umfasst."

Originaltext: Rödl & Partner
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56333
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56333.rss2

Ansprechpartner:

Roberto Pera, Rechtsanwalt, Managing Partner
Tel.: +39-06-96701270, E-Mail: roberto.pera@roedl.it

Svenja Bartels, Rechtsanwältin, Associate Partner
Tel.: +39-049-8046911, E-Mail: svenja.bartels@roedl.it

Pressekontakt:

Matthias Struwe, Eye Communications
Tel.: +49-761-1376221, E-Mail: m.struwe@eyecommunications.de

Rödl & Partner

Rödl & Partner ist eines der führenden deutschen Beratungs- und
Prüfungsunternehmen. Das Kerngeschäft bilden die Rechtsberatung,
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Das Unternehmen ist mit 84
eigenen Niederlassungen in insgesamt 38 Ländern vertreten. In Italien
beschäftigt Rödl & Partner in 3 Niederlassungen in Mailand, Padua und
Rom ca. 110 Mitarbeiter.


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