Paritätischer Wohlfahrtsverband: Behinderten Menschen und Einrichtungen werden neue Lasten und Risiken aufgebürdet - Kritik an geplanter Reform des Sozialgesetzbuchs
Geschrieben am 24-08-2006 |
Berlin (ots) -
Mit der geplanten Reform des Sozialgesetzbuchs XII drohen behinderten Menschen und sozialen Einrichtungen deutliche Verschlechterungen. Davor warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des SGB XII.
Hauptkritikpunkt ist die für 2008 geplante Umstellung vom so genannten Bruttoprinzip auf das Nettoprinzip: Träger der Sozialhilfe müssen künftig Leistungen der Eingliederungshilfe wie etwa Pflege- und Therapiekosten nicht mehr vorfinanzieren und sich dann gegebenenfalls von den Leistungsbeziehern oder deren Angehörigen einen Eigenanteil zurückholen (Bruttoprinzip). Stattdessen müssen die Einrichtungen sich direkt von den Betroffenen beziehungsweise Angehörigen deren Eigenanteil zahlen lassen und können sich erst dann vom Träger der Sozialhilfe den Rest der Kosten erstatten lassen (Nettoprinzip). "Diese neue Prozedur widerspricht dem Ziel, Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen möglichst schnell und umfassend die erforderlichen Hilfen zukommen zu lassen", kritisiert DPWV-Vorsitzende Barbara Stolterfoht. Betroffene könnten zudem in die schwierige und mitunter konfliktträchtige Lage kommen, gegebenenfalls selbst Unterhaltsansprüche gegen Angehörige geltend machen zu müssen.
Auf die Einrichtungen für behinderte, psychisch kranke und suchtkranke Menschen komme mit dieser Änderung ein erheblicher Verwaltungsaufwand zu, der entsprechende Mehrkosten zur Folge habe. Darüber hinaus müssten sie nun auch das finanzielle Risiko tragen, wenn Leistungsberechtigte oder deren Angehörige ihren finanziellen Anteil nicht zahlen. Außerdem würden die Einrichtungen gezwungen, die wirtschaftliche Situation von Leistungsberechtigten zu prüfen. "Es ist absolut inakzeptabel, dass aus rein fiskalischen Erwägungen das mühsam aufgebaute Konzept der Hilfen aus einer Hand nun mutwillig wieder zerschlagen wird", so Stolterfoht. Sie forderte den Gesetzgeber auf, von dieser "Verschlimmbesserung" Abstand zu nehmen. "Behinderte, psychisch kranke und suchtabhängige Menschen sowie deren Angehörige sind auf ein funktionsfähiges Netz der sozialen Sicherung angewiesen. Dieses darf nicht mit dem Argument der angeblichen Kosteneinsparung bei der öffentlichen Hand lädiert werden." Unter dem Strich werde der bürokratische Aufwand mit der geplanten Neuregelung sogar noch erhöht, da die Träger der Sozialhilfe ja ebenfalls weiter die Finanzierung der Leistungen überprüfen müssten.
Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53407 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53407.rss2
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