Hans-Jürgen Papier stoppt AKW-Verlängerungsträume der Bundesregierung
Geschrieben am 02-06-2010 |
Berlin (ots) - Pressemitteilung
Nach Überzeugung des im Mai verabschiedeten Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts muss der Bundesrat einer
Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zustimmen - Deutsche
Umwelthilfe fordert Kanzlerin Merkel auf, die Pläne zum Weiterbetrieb
der Altmeiler sofort aufzugeben und die Energiewende voranzutreiben -
Ohne Mehrheit im Bundesrat keine verlängerten Laufzeiten -
Papier-Stellungnahme im Auftrag von Bundesumweltminister Röttgen
Die Bundesregierung kann ihre Pläne zur Verlängerung der
Laufzeiten alternder Atomkraftwerke nicht weiter verfolgen. Das ist
nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) die zwingende
Konsequenz aus einer "Rechtsgutachtlichen Stellungnahme", die der
erst im vergangenen Monat aus dem Amt geschiedene bisherige Präsident
des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, im Auftrag von
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) abgegeben hat. Papier
kommt in seiner Expertise zu dem Ergebnis, dass eine Verlängerung der
Laufzeiten nur mit Zustimmung des Bundesrats erfolgen kann, weil es
sich dabei "nicht nur um eine marginale, sondern wesentliche,
vollzugsfähige und vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden
Atomrechts" handelt. Diese sei nach Artikel 87 c des Grundgesetzes
"zustimmungsbedürftig".
"Die Bundesregierung hat mit Herrn Professor Papier zur
Absicherung ihrer Atompläne die höchste verfügbare Autorität in
Anspruch genommen und eine klare Antwort erhalten: Ohne eigene
Mehrheit im Bundesrat kann es längere Laufzeiten von Atomkraftwerken
nicht geben", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Er
forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, jetzt die Konsequenzen zu
ziehen und die bisherige gefährliche und rückwärtsgewandte
Atompolitik der schwarz-gelben Bundesregierung zu beenden: "Hören Sie
auf die Energiezukunft zu blockieren, fühlen Sie sich nicht länger
vier großen Konzernen stärker verpflichtet als der klaren Mehrheit
der Bevölkerung. Die Menschen bringen derzeit in allen Umfragen, bei
hunderten von Veranstaltungen und Demonstrationen immer wieder ihren
Wunsch zum Ausdruck, die eingeleitete Energiewende auf Basis von
Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien entschlossen fortzusetzen.
Nutzen sie diesen Rückenwind!, appellierte Baake an die Kanzlerin.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts kommt in
seiner 12-seitigen Stellungnahme für das Bundesumweltministerium vom
27. Mai, die der DUH vorliegt, zu dem Ergebnis, dass praktisch jede
wesentliche Gesetzesänderung im Rahmen der im Atomrecht geltenden
speziellen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
("Bundesauftragsverwaltung") zwingend die "Zustimmungspflichtigkeit"
der Länderkammer auslöst. Papier geht deshalb auch davon aus, dass
"wohl auch" das ursprüngliche Atomausstiegsgesetz der rot-grünen
Bundesregierung aus dem Jahr 2002, im Bundesrat zustimmungsbedürftig
gewesen wäre.
Darauf kommt es jedoch nach Überzeugung der DUH heute, im Jahr
2010, nicht mehr an. Im Übrigen hat der Bundesrat seinerzeit auf
seine Einspruchsrechte mehrheitlich verzichtet. Dieser Verzicht ist
gemäß Artikel 78 des Grundgesetzes als Zustimmung zu werten.
Link zum Gutachten: http://www.duh.de/uploads/media/Stellungnahme_
Laufzeitverlaengerung_HJPapier.pdf
Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0151 55016943, Tel.: 030 2400867-0, E-Mail:
baake@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21, E-Mail:
rosenkranz@duh.de
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