Zur heutigen Fachanhörung im BMG erklärt der BPI:
Geschrieben am 10-06-2010 |
Berlin (ots) - Der Referentenentwurf zur Reform des
Arzneimittelmarktes löst im Festbetragsmarkt die bestehenden Probleme
nicht. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen kann der ruinöse
Preiswettbewerb nicht eingeschränkt werden, eine Deregulierung ist
nicht erkennbar und Einzelmaßnahmen verschärfen sogar noch die
Situation. Das Ziel, die immer weiter nach unten zeigende
Preisspirale zu begrenzen, wird nicht erreicht - mit allen Folgen für
standortgebundene Industrie und ihre Arbeitsplätze. Insbesondere die
ausuferende Aut-idem Auslegung wird sich schwerwiegend auf die
Compliance der Patienten auswirken.
Insgesamt wird mit diesem Entwurf die angekündigte Deregulierung
der Arzneimittelversorgung nur unzureichend umgesetzt. Und dies
obwohl sie Bestandteil des Koalitionsvertrages und der Eckpunkte
waren. Es findet lediglich eine geringfügige Bereinigung statt, um
die ohnehin nicht oder kaum genutzten Regulierungsinstrumente und
-befugnisse wie beispielsweise dem Zweitmeinungsverfahren oder der
Bonus-Malus-Regelung.
Die Regelungen zur frühen Nutzenbewertung und zu den
Preisverhandlungen werden dem Anspruch von Transparenz, Wettbewerb,
Verlässlichkeit nicht gerecht. Unklarheit herrscht noch immer, welche
Nutzendefinition Grundlage sein soll. Es ist auch nicht verständlich,
warum Arzneimittel mit bewährten Wirkstoffen, die einen Zusatznutzen
haben, nicht auch die Möglichkeit bekommen sollen, sich bewerten zu
lassen. Fragwürdig ist auch der Vorrang der zentraleren Verhandlung
mit dem Spitzenverband Bund, vor dezentralen Vereinbarungen mit
einzelnen Krankenkassen. Zudem wird dem gemeinsamen Bundesauschuss
eine extreme Machtfülle zugebilligt, ohne gesellschaftliche
Legitimation.
Originaltext: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
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Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Tel. 030/27909-131
jodenbach@bpi.de
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