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Diabetiker: Schwerbehindert oder nicht? - Wann Zuckerkranke besondere Rechte beanspruchen können

Geschrieben am 28-08-2006

Baierbrunn (ots) - Diabetiker können nur unter bestimmten
Umständen einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Entscheidend ist,
wie hoch der "Grad der Behinderung" (GdB) bewertet wird. Liegt der
GdB bei 50 und höher, gibt es den Schwerbehindertenausweis, berichtet
das Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber". Der Ausweis, der unter
anderem einen erweiterten Kündigungsschutz bedeutet, wird auf Antrag
vom Versorgungsamt ausgestellt. Diabetiker vom Typ 2 können in der
Regel nur mit einem GdB 30 rechnen, es sei denn, sie leiden unter
Folgeschäden und schwerwiegenden Begleiterkrankungen. Darüber müssen
immer ärztliche Bescheinigungen vorliegen. Typ-2-Diabetiker mit einem
GdB 30 können sich aber Schwerbehinderten gleichstellen lassen, um
Kündigungsschutz zu genießen. Der Weg dazu führt über einen Antrag
bei den Agenturen für Arbeit.

Das Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber" 8/2006 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.

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Originaltext: Wort und Bild - Diabetiker Ratgeber
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52279
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52279.rss2

Kontakt:
Ruth Pirhalla
Pressearbeit
Tel.: 089 / 7 44 33-123
Fax: 089 / 744 33-459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de


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