(Registrieren)

Entscheidung des Bundeskartellamts torpediert den staatlichen Auftrag des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB)

Geschrieben am 28-08-2006

Potsdam (ots) -

- Vorwürfe und Entscheid des Bundeskartellamts gehen am
eigentlichen Thema vorbei
- Kartellamt stellt sich in Widerspruch zur höchstrichterlichen
Rechtsprechung in Deutschland
- DLTB hat Beschwerde eingelegt

Die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks weisen die
Vorwürfe und die daraus resultierenden Untersagungsentscheidungen des
Bundeskartellamts als substanzlos zurück. Aus der Sicht des DLTB sind
die zu den drei Komplexen heute erlassenen Untersagungsentscheidungen
des Bundeskartellamts inhaltlich in keiner Weise nachvollziehbar.

"Das Kartellamt missachtet mit diesen Entscheidungen nicht nur die
höchstrichterliche Rechtsprechung, sondert ignoriert auch den
ordnungsrechtlichen Auftrag der Lotteriegesellschaften", sagte Dr.
Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer
des DLTB. "Das Kartellamt will die Gesellschaften des Deutschen
Lotto- und Totoblocks dazu zwingen, sich gegenseitig Konkurrenz zu
machen und zusätzlich private Anbieter beim Aufbau eines eigenen
Annahmestellennetzes zu unterstützen. Beides wird den
Glücksspielmarkt in Deutschland anheizen. Die Auflagen des
Kartellamtes stehen damit im klaren Widerspruch zu dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das in seinem Urteil zum
Sportwettenmonopol ausdrücklich betont, dass ein Glücksspielanbieter
in erster Linie das Ziel der Spielsuchtprävention verfolgen muss".

"Wir werden an unserem staatlichen Auftrag weiterhin festhalten
und unsere ordnungspolitische Verantwortung wahrnehmen. Wenn wir uns
im Sinne des Bundeskartellamts verhalten würden, müssten wir nicht
nur das Bundesverfassungsgericht und die Entscheidung der
Ministerpräsidentenkonferenz ignorieren, sondern auch die
wettbewerbsrechtlichen Vorstellungen des Kartellamts auf dem Rücken
von Spielsüchtigen austragen. Wir haben uns jedoch entschieden,
weiterhin sinnvolle Spielsuchtprävention in Deutschland zu leisten",
so Mentrup.

"Unser ordnungspolitischer Auftrag heißt, die Spielsucht zu
bekämpfen und die Spielleidenschaft zu kanalisieren. Es kann nicht
richtig sein, dass das Wettbewerbsrecht dazu führt, dass
suchtgefährdete Spieler jetzt aggressiven Vertriebsmethoden wie
lästiges Telefonmarketing und Postwurfsendungen der privaten
Spielvermittler ausgeliefert werden. Wir fühlen uns durch die
höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und
die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz in unserer
Auffassung bestätigt", sagte Dr. Horst Mentrup.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.03.2006 hat das
staatliche Monopol für Sportwetten ausdrücklich für
verfassungsrechtlich zulässig und die Spielsuchtprävention zur
wichtigsten Aufgabe des Monopols erklärt. Zudem haben die
Ministerpräsidenten in ihrer Sitzung am 22.06.2006 erklärt, dass sie
das Lotterie- Sportwettenmonopol "für notwendig und geeignet" halten,
um die Spielsucht in Deutschland zu kanalisieren und zu bekämpfen.
Auch das vom Bundeskartellamt angegriffene Regionalitätsprinzip wurde
gerade durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06.2006
bestätigt.

Neben diesen allgemeinen Einwänden gegen die Argumentation des
Bundeskartellamts hält der DLTB die drei getroffenen
Untersagungsentscheidungen für inhaltlich falsch.

Die Behauptung des Bundeskartellamts, es habe einen Boykottaufruf
des DLTB gegen gewerbliche Spielvermittler gegeben, ist falsch. Weder
haben die Landeslottogesellschaften innerhalb des DLTB zum Boykott
gegenüber gewerblichen Spielvermittlern aufgerufen, noch haben
einzelne Gesellschaften wettbewerbsbeschränkende Absprachen
hinsichtlich gewerblicher Spielvermittler getroffen. Das Kartellamt
stützt diesen Vorwurf allem Anschein nach auf die Tatsache, dass
einzelne Lottogesellschaften ihre vertraglichen Beziehungen zu
gewerblichen Spielvermittlern beendet oder eingeschränkt haben. Dafür
waren individuelle wirtschaftliche und rechtliche Gründe maßgebend.

Zudem untersagt das Kartellamt den Landeslotteriegesellschaften
die Beschränkung des Vertriebs auf ein Bundesland. Dieses so genannte
Regionalitätsprinzip ist jedoch durch den Gesetzgeber im Rahmen eines
Staatsvertrages verankert. Die einzelnen Landesgesellschaften sind an
diesen Staatsvertrag gebunden und würden sich strafbar verhalten,
wenn sie diese gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten. Im Ergebnis
stellt die Untersagung ein zentrales Prinzip der föderalen
Grundordnung in Frage.

Die Untersagungsentscheidung des Kartellamts bezüglich der
Meldepflichten aus dem Regionalisierungsstaatsvertrag ist aus Sicht
des DLTB ebenfalls nicht nachvollziehbar. Der
Regionalisierungsstaatsvertrag sorgt dafür, dass ordnungsrechtliche
Maßstäbe auch für die gewerbliche Spielvermittlung gelten. Das
vorgeworfene Verhalten, beispielsweise die Meldung von gewerblichen
Spieleinsätzen an das zuständige Bundesland, ist Inhalt des
Staatsvertrages und somit gesetzliche Grundlage der
Lotteriegesellschaften. Die Untersagung des Kartellamts würde von den
Gesellschaften verlangen, dass sie den Staatsvertrag verletzen und
mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssten.

Der DLTB ist umgehend rechtlich gegen die Entscheidungen des
Bundeskartellamts vorgegangen. "Ich bin mir sicher, dass die
ausschließlich aus wettbewerbsrechtlicher Sicht gefällten
Entscheidungen des Bundeskartellamts vor Gericht keinen Bestand haben
werden. Im Ergebnis führt die Böge-Entscheidung dazu, dass die
ordnungspolitischen Grundfesten in Deutschland und die föderale
Struktur eingerissen werden. Sie setzt sich über höchstrichterliche
und politische Entscheidungen hinweg" sagte Dr. Horst Mentrup.
Der DLTB hat gegen die Verfügungen des Bundeskartellamts umgehend
Beschwerde beim OLG-Kartellsenat in Düsseldorf eingelegt.


Originaltext: DLTB - Deutscher Lotto- und Totoblock
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63298
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63298.rss2


Pressekontakt:
David Bachmann
CNC - Communications & Network Consulting AG
Tel: +49 (0)172-899 62 63
David.Bachmann@cnc-communications.com


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

27400

weitere Artikel:
  • Von Schoeler wechselt in den Aufsichtsrat / Als Vorstandsmitglied "die Geschäftsentwicklung von CSC in Deutschland maßgeblich geprägt" Wiesbaden (ots) - Andreas von Schoeler wechselt auf eigenen Wunsch von der Geschäftsführung der CSC Deutschland Solutions GmbH in den Aufsichtsrat des Unternehmens. Wie CSC heute mitteilte, wird der ehemalige Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main sein neues Amt zum 1. September 2006 antreten. Seit dem Jahr 2000 gehörte Andreas von Schoeler der Geschäftsführung des weltweit agierenden IT-Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens an - zunächst als Vorstandsmitglied der CSC Ploenzke AG und nach der Namens- und Rechtsformänderung mehr...

  • infoWAN blickt auf sein zehnjähriges Bestehen zurück / Echte Spezialisten mit einem breiten Lösungsspektrum München (ots) - infoWAN feiert in diesem Sommer sein zehnjähriges Bestehen. Die Unternehmensberatung auf dem Microsoft-Campus in Unterschleißheim hat sich komplexen IT-Infrastrukturen verschrieben und bietet ein komplettes Dienstleistungsangebot von Consulting, Training, Support über individuelle Software-Entwicklung bis hin zu Vertrieb von Standardsoftware. Heute gibt es neben der Firmenzentrale auch Niederlassungen in Frankfurt und Regensburg, in denen insgesamt vier Auszubildende die Berufslaufbahn des Fachinformatikers Systemintegration mehr...

  • FNL schlägt seit 20 Jahren den Bogen zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern / Die Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft feiert einen runden Geburtstag Bonn (ots) - Die Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft e.V. (FNL) feiert Ende September ihr 20-jähriges Jubiläum: Seit ihrer Gründung widmet sich die FNL der zentralen Aufgabe, nachhaltige Verfahren in die landwirtschaftliche Praxis einzubringen und die Öffentlichkeit über entsprechende Entwicklungen zu informieren. Die FNL ging im Jahr 2000 aus einer Fusion der Fördergemeinschaft Integrierter Pflanzenbau (FIP) und der Aktionsgemeinschaft Deutsches Fleisch (AGF) hervor, die sich seit 1986 bzw. 1994 für eine fortschrittliche Wirtschaftsweise mehr...

  • easyJet warnt vor dem Bau eines Milliardengrabes / Neuer Großflughafen (BBI) wird Billigfliegern nicht gerecht Berlin (ots) - Nach Einschätzung von easyJet, Europas führendem Billigflieger, hat Berlin mit dem Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) die Chance, einen zukunftsweisenden Großflughafen zu bauen. Mit der gegenwärtigen Planung wird diese Möglichkeit nach Ansicht von easyJet jedoch nicht genutzt. Seit Anfang des Jahres ist easyJet mit der Flughafengesellschaft sowie dem regierenden Bürgermeister und Vorsitzenden des Aufsichtsrates des Flughafens, Klaus Wowereit, in Gesprächen, um auf die logistische Fehlplanung hinzuweisen. mehr...

  • Mühlen zur Brotgetreideernte 2006 Bonn (ots) - Wetterbedingte Ernteverluste Die langanhaltende, sehr trockene Witterung bis Ende Juli sowie der danach einsetzende Regen haben bei Getreide zu erheblichen Ertragseinbußen in der Landwirtschaft geführt. Schätzungen gehen bei Weizen von einer um 15 Prozent verringerten Menge gegenüber dem Vorjahr aus, bei Roggen von 20 Prozent. Die früh geernteten Weizen- und Roggenpartien weisen gute Qualitäten auf. Gebietsweise wurden dürrebedingte Schäden festgestellt. Dies führt bei den Müllern zu deutlichen Minderausbeuten. Mit dem mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht