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Schwimmlernhilfen sind kein Spielzeug / TÜV Rheinland: Kein Schutz vor dem Ertrinken / Kinder immer beaufsichtigen / Auf Kennzeichnung mit richtiger Norm EN 13138-1 achten / GS-Zeichen gibt mehr Siche

Geschrieben am 17-06-2010

Köln (ots) - Schwimmflügel, Westen oder andere Schwimmlernhilfen
sind unverzichtbar, um Kindern und ihren Eltern mehr Sicherheit beim
Schwimmen lernen zu bieten. Dabei gilt: Schwimmlernhilfen sind keine
Wasserspielzeuge, sondern Persönliche Schutzausrüstung. Sie werden
direkt am Körper getragen und sollen den Schwimmschüler beim Üben
unterstützen. "Wichtig ist, dass die Lernhilfen richtig angelegt
sind. Sie dürfen nicht verrutschen oder sich unbeabsichtigt
abstreifen lassen", erklärt TÜV Rheinland-Expertin Christiane
Reckter.

Schwimmlernhilfen der Klasse B unterliegen der Richtlinie für
persönliche Schutzausrüstung und müssen die Norm EN 13138-1 erfüllen.
Das hört sich kompliziert an, ist aber beim Einkauf wichtig. Denn
Eltern sollten auf der Suche nach einer geeigneten, sicheren
Schwimmlernhilfe für ihre Kinder unbedingt auf diese Kennzeichnung
achten. Sie muss gut sichtbar auf der Verpackung und auf dem Produkt
angebracht sein. Auch Angaben zum Gewicht des Benutzers und der
Warnhinweis "Kein Schutz vor Ertrinken" müssen vorhanden ein.
Zusätzliche Sicherheit bietet das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit,
das unabhängige Prüforganisationen wie TÜV Rheinland vergeben.

Ausdrücklich warnt die TÜV Rheinland-Fachfrau vor vermeintlichen
"Schwimmhilfen" mit der Kennzeichnung EN 71, die sich nicht selten in
den Regalen der Geschäfte finden. "Diese Norm steht lediglich für die
Sicherheit von Spielzeugen. Sind Produkte so gekennzeichnet, erfüllen
sie nicht die Anforderungen als Schwimmlernhilfe und sind nicht
zugelassen für den Handel in Deutschland", erklärt Christiane
Reckter.

Wenn es um die Wahl der passenden Schwimmlernhilfe geht, lautet
der Rat: "Eltern nehmen ihre Kinder am besten zum Aussuchen mit in
den Laden. Den Kindern muss die Schwimmhilfe gefallen, sie sollen
diese anschließend gerne benutzen." Dabei spielt es keine Rolle, ob
es sich beispielweise um aufblasbare Armflügel mit Doppelkammern, um
Rucksäcke oder um komplette Anzüge mit eingearbeiteten
Auftriebselementen aus Schaum handelt. Hauptsache, sie sind geprüft
und erfüllen die vorgeschriebene Sicherheitsnorm.

Trotz Schwimmlernhilfe gilt jedoch: Kinder nie ohne Aufsicht ins
Wasser lassen. Am besten halten sich die Erwachsenen nicht weiter als
eine Armlänge entfernt auf, um im Notfall sofort eingreifen zu
können.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Ralf Diekmann, Pressesprecher Produkte, Tel.: 0221/806-1972
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
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