Krings: Strafrechtliches Sanktionensystem erweitern - Fahrverbot als Hauptstrafe prüfen
Geschrieben am 23-06-2010 |
Berlin (ots) - Zur aktuellen Diskussion über die Einführung des
Fahrverbots als selbständige Hauptstrafe erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:
Das Fahrverbot als Hauptstrafe kann eine sinnvolle Ergänzung des
Strafrechts sein, weil es das dem Richter zur Verfügung stehende
Arsenal an Strafsanktionen um ein effektives und intelligentes Mittel
bereichern würde. Es führt zu einer empfindlichen Einschränkung der
Mobilität, ohne gleich eine Haftstrafe zu sein. Das Auto, ein
Statussymbol für viele junge Erwachsene, wird dem Täter für eine
begrenzte Zeit als identitätsstiftendes Merkmal genommen. Gerade für
junge Erwachsene ist ein Fahrverbot eine empfindliche Einschränkung
ihrer Bewegungsfreiheit und häufig ein wirksamerer Denkzettel als
eine Haft- oder Geldstrafe.
Wir prüfen daher, ob ein Fahrverbot auch bei allgemeiner
Kriminalität in der Praxis sinnvoll ist. Bislang können Fahrverbote
nur als Nebenstrafe zu einer Haft- oder Geldstrafe verhängt werden,
falls es einen Tatzusammenhang mit der Benutzung eines Autos gibt. In
der Vergangenheit war der Vorschlag mit der Begründung abgelehnt
worden, ein solches Fahrverbot treffe nur ausgewählte Straftäter mit
Fahrerlaubnis und verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Diese Kritiker verharren einem veralteten Denken des
Spiegelstrafrechts, in dem sich die Art und Weise der Begehung der
Tat in der Art der Bestrafung widerspiegeln soll. Dieses Denken ist
in der heutigen Zeit zum Glück überwunden. Auch Geldstrafe und
Freiheitsentzug haben regelmäßig keinen direkten Zusammenhang mit der
Natur der begangenen Tat.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax: (030) 227-56660
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Email: pressestelle@cducsu.de
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