EANS-Hauptversammlung: Stadlauer Malzfabrik AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 25-06-2010 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft
1220 Wien, Smolagasse 1
Wertpapier-Kenn-Nummer: 079 730
E I N L A D U N G
zu der am Montag, 26. Juli 2010, 10 Uhr, im Schulungszentrum der
Gesellschaft, 1220 Wien, Smolagasse 1, stattfindenden
91. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. 12. 2009, des Lageberichtes des Vorstandes, des
Corporate Governance Berichtes und des Berichtes des
Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2009 2. Beschlussfassung über
die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen
Bilanzgewinnes 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2009 4. Beschlussfassung über die
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
5. Wahl in den Aufsichtsrat 6. Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010 7. Beschlussfassung über die Anpassung der
Satzung an geänderte gesetzliche Bestimmungen, insbesondere an
das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009)
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 5. Juli 2010 bei der
Gesellschaft oder auf deren Homepage (www.malzfabrik-ag.at) in die
Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4 AktG Einsicht zu nehmen.
Den Aktionären steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das
Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109
AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von
Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der
Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG
kann bis längstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der
5. Juli 2010, und das Recht nach § 110 AktG kann bis
längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der
15. Juli 2010, von jedem Aktionär in Textform auch per E-Mail
oder Telefax gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden.
Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach §
111 Abs. 1 und 2 AktG durch Nachweis des Anteilbesitzes.
Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung, somit das Ende des 16. Juli 2010. Zur Teilnahme
an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist. Der Nachweis muss der Gesellschaft schriftlich
bis
längstens 16. Juli 2010 an einer der nachgenannten Adressen (Post: 1220 Wien,
Smolagasse 1, E-Mail: hauptversammlung2010@stamag.at, Telefax: +43 1 28808/19)
zugehen. Auf den Nachweis der Aktionärseigenschaft gemäß § 10a AktG
wird verwiesen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und die selben Rechte
wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen
Person) erteilt werden. Die Textform ist jedenfalls
ausreichend.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht der
Gesellschaft bis spätestens 23. Juli 2010, 12 Uhr, ausschließlich
an einer der nachgenannten Adressen entweder per Post (1220 Wien,
Smolagasse 1), per Telefax (+43 1 28808/19) oder per E-Mail
(hauptversammlung2010@stamag.at) übermittelt und von dieser
aufbewahrt werden. Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den
Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.malzfabrik-ag.at (Investor Relations) abrufbar. Die vorstehenden
Bestimmungen für die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den
Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Gemäß §
262 Abs. 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter
Satz AktG entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht
über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, entgegennimmt. Alle zuvor bezeichneten
gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind auch auf
der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht und werden auf
Anfrage an Aktionäre versandt. Die Gesamtanzahl der Aktien der
Gesellschaft ist 560.000 Stück. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Wien, im Juni 2010
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Stadlauer Malzfabrik AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Mag. Josef Kager
Smolagasse 1
1220 Wien
mailto:office@stamag.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000797303
WKN:
Index: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr
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