SoVD und VdK reichen Verfassungsbeschwerde gegen Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten von Landwirten ein
Geschrieben am 29-06-2010 |
Berlin (ots) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der
Sozialverband VdK Deutschland wenden sich mit einer gemeinsamen
Verfassungsbeschwerde gegen die Abschläge auf vorzeitige
Erwerbsminderungsrenten in der Alterssicherung von Landwirten. Damit
gehen beide Verbände erneut gegen die aus ihrer Sicht
verfassungswidrigen Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten vor.
Die Abschläge wurden mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit eingeführt, das am 1. Januar 2001 in
Kraft getreten ist. Konkreter Anlass für die Verfassungsbeschwerde
ist die gekürzte Erwerbsminderungsrente eines SoVD-Mitglieds. Die
Rente des Betroffenen wurde um 10,8 Prozent gekürzt, weil er vor dem
Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters eine
Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekam. Mit der Verfassungsklage
soll nun ein höchstrichterliches Urteil erreicht werden (Az.:1 BvR
1262/10). "Die Abschläge auf vorzeitige Erwerbsminderungsrenten sind
aus unserer Sicht schlichtweg systemwidrig, denn sie verstoßen gegen
den durch die Verfassung garantierten Eigentumsschutz. Letztlich
werden die Betroffenen dafür bestraft, dass sie wegen schwerer
gesundheitlicher Einschränkung nicht mehr arbeiten können. Dies ist
nicht hinnehmbar", erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer.
VdK-Präsidentin Ulrike Mascher erklärte: "Die Erwerbsminderungsrente
ist nicht vergleichbar mit der freien Entscheidung für eine
vorgezogene Altersrente. Niemand will freiwillig wegen Krankheit oder
Behinderung aus dem Berufsleben ausscheiden. Rentenniveausenkungen
schlagen bei der Erwerbsminderungsrente genauso zu wie bei einer
normalen Altersrente. Für Erwerbsgeminderte, die zudem kaum die
Möglichkeit haben, für das Alter vorzusorgen, gibt es aber noch die
Abschläge von über 10 Prozent oben drauf. Damit sinkt die
Erwerbsminderungsrente auf Grundsicherungsniveau - Altersarmut ist
vorprogrammiert." Die Verfassungsbeschwerde betrifft
Erwerbsminderungsrentner in der Alterssicherung der Landwirte, die
vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze für die reguläre Rente eine
Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
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Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de
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