Untersuchung der Verbraucherzentrale: weiter Telefonbelästigung trotz geändertem Gesetz
Geschrieben am 01-07-2010 |
Hamburg (ots) - Das im August 2009 verschärfte Gesetz gegen
unerlaubte Telefonwerbung ist bei weitem weniger erfolgreich als
erhofft. Das bestätigt eine fast abgeschlossene Untersuchung der
Verbraucherzentralen und eine dem ARD-Magazin "Panorama" vorliegende
neue Bußgeld- und Beschwerdestatistik der Bundesnetzagentur.
Für Christian Fronczak, Pressesprecher des Bundesverbandes der
Verbraucherzentralen, bestätigt die hohe Zahl der Beschwerden, "dass
anscheinend noch nicht alles so rosig ist und noch nicht alles so
rund läuft, wie es nach diesen Gesetzesänderungen eigentlich sein
sollte." Die Verbraucherzentralen werden Mitte Juli eine umfassende,
auf einer neuen Umfrage basierende Untersuchung zur Belästigung durch
unerwünschte Anrufe vorstellen. Genau diese sogenannten "Cold Calls"
sollten durch die Gesetzänderung im August 2009 verhindert werden,
etwa durch Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Bei der zuständigen Beschwerdebehörde, der Bundesnetzagentur,
gingen nach "Panorama" vorliegenden Zahlen seit Inkrafttreten der
Gesetzesänderung mindestens 57.000 Beschwerden ein (August 2009 -
April 2010). Es wurden jedoch lediglich 9 Bußgelder verhängt. Selbst
gegen diese haben die betroffenen Unternehmen Widerspruch eingelegt,
so der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth. "Einige
berufen sich dann auch auf so genannte Einwilligungen der
Angerufenen. Und da ist es mit der Beweisführung sehr, sehr
schwierig, und deshalb dauern die Verfahren auch so lange und sind so
aufwändig."
Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert,
zieht in "Panorama" eine vernichtende Bilanz: "Nach unserem Eindruck
hat das Gesetz überhaupt nicht gegriffen. Wir haben mehr Beschwerden
als in der Vergangenheit." Thilo Weichert fordert, eine schriftliche
Bestätigung von am Telefon abgeschlossenen Verträgen einzuführen.
Das Bundesjustizministerium war zu keinem Interview bereit. Es
teilte "Panorama" lediglich mit, man werde evaluieren, ob die neuen
gesetzlichen Regelungen effektiv vor unerlaubter Telefonwerbung
schützen. "Dabei werden wir nicht nur auf Informationen der
Bundesnetzagentur als zuständiger Bußgeldbehörde zurückgreifen,
sondern beispielsweise auch die Erfahrungen von Verbraucherverbänden
einbeziehen."
"Panorama": Donnerstag, 1. Juli, 21.45 Uhr, Das Erste
Mehr Informationen zur Sendung finden Sie unter
www.daserste.de/panorama
1. Juli 2010
Originaltext: NDR / Das Erste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69086
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Pressekontakt:
NDR / Das Erste
NDR Presse und Information
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Fax: 040 / 4156 - 2199
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