BGH erklärt Präimplantationsdiagnostik nur bei zu erwartender schwerwiegender Behinderung für zulässig - Lebenshilfe lehnt Gentest an Embryonen weiterhin ab
Geschrieben am 07-07-2010 |
Berlin (ots) - Der Fall eines Berliner Frauenarztes war gestern
Gegenstand eines Strafverfahrens beim Bundesgerichtshof (BGH). Der
Gynäkologe hatte in den Jahren 2005 und 2006 bei drei Frauen
Präimplantationsdiagnostik (PID) angewandt. Die PID ist eine Methode,
künstlich befruchtete Eizellen auf genetische Defekte zu untersuchen
- bevor diese in den Mutterleib eingesetzt werden. Der Arzt hatte
sich selbst angezeigt, um zu klären, ob diese Methode zulässig ist.
Der 5. Senat des BGH hat nun entschieden, dass der Mediziner sich
nach dem Embryonenschutzgesetz nicht strafbar gemacht hat. Der BGH
wie auch schon der Generalbundesanwalt halten es jedoch für dringend
geboten, dass mittels der PID nur nach schwerwiegenden Krankheiten
und Behinderungen gesucht werden darf. Die Lebenshilfe steht der PID
trotzdem nach wie vor kritisch gegenüber. "Dieses Urteil könnte ein
Dammbruch sein", befürchtet der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe,
Robert Antretter. Denn die PID ermögliche auch die Selektion
ungeborenen Lebens nach erwünschten und nicht erwünschten Merkmalen,
etwa nach Geschlecht, Augen- oder Haarfarbe.
Immerhin führt der BGH in seiner Urteilsbegründung aus: "Einer
unbegrenzten Selektion von Embryonen anhand genetischer Merkmale ist
damit nicht der Weg geöffnet."
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert aber eine Klarstellung,
was unter dem Begriff der schwerwiegenden Behinderung zu verstehen
ist, damit die PID nicht unangemessen ausgeweitet wird.
"Problematisch ist diese Abgrenzung ohnehin, denn sie bedeutet
letztlich die Entscheidung über lebenswert und lebensunwert", sagt
Antretter.
Zudem seien die meisten angeborenen Behinderungen weder mit PID
noch mit Pränataldiagnostik vor der Geburt festzustellen. "Und eines
dürfen wir nicht vergessen: Der Eindruck, Behinderung sei vermeidbar,
kann gesellschaftlich zu einem Verlust an Solidarität mit behinderten
Menschen führen", so Robert Antretter.
Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe
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Pressekontakt:
Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Telefon 030 / 20 64 11 -141, Fax -241
E-Mail: kerstin.heidecke@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de
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