Weiß: "Hausnummern" für europäisches Rentenalter nicht hilfreich
Geschrieben am 07-07-2010 |
Berlin (ots) - EU-Grünbuch will Bewusstsein um den Zusammenhang
von demografischer Entwicklung und längerem Arbeiten fördern Zur
heutigen Vorlage des "Grünbuchs für angemessenes, nachhaltiges und
sicheres europäisches Pensionssystem" durch die EU-Kommission erklärt
der rentenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Weiß MdB:
Es ist zu begrüßen, dass die Europäische Kommission ein
Bewusstsein aller Europäer für die Folgen der demografischen
Entwicklung auf die Lebensarbeitszeit fördern und eine breite Debatte
über ein Gleichgewicht zwischen Angemessenheit und Nachhaltigkeit der
Renten anstoßen will. Die Entwicklung hin zu einer älter werdenden
Gesellschaft ist in allen Mitgliedsstaaten gegeben. Die Annahme ist
also gerechtfertigt, dass die Tendenz europaweit zu längerem Arbeiten
geht.
Wenig hilfreich in der Diskussion und in der Sache nicht haltbar
ist hingegen die Nennung konkreter "Hausnummern" wie etwa einer Rente
ab 70 im Jahr 2060 im Grünbuch. Zu sehr unterscheiden sich in den
Mitgliedsstaaten die jeweiligen Rentensysteme oder die Entwicklung
der Geburtenzahlen und des durchschnittlichen Lebensalters, um
europaweit über einheitliche Zahlen diskutieren zu können. Anders
als suggeriert, sind die konkreten Entscheidungen in der
Verantwortung der Mitgliedsstaaten auf Basis der jeweiligen
Besonderheiten zu treffen.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich darauf
verlassen können, dass sich Anpassungen des Rentenalters allein an
konkret belegbaren Notwendigkeiten bemessen. Die Bundesregierung
überprüft deshalb auch regelmäßig, ob die Annahmen, die zur
schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in Deutschland
geführt haben, weiter Bestand haben. Sie wird in diesem Herbst einen
entsprechenden Bericht vorlegen. Diese vertrauensbildende Praxis
könnte sich auch für andere EU-Mitgliedsstaaten eignen und im mit der
Vorlage des Grünbuchs angestrebten Diskussionsprozess eine Rolle
spielen.
Mit ihrer Absicht, das Augenmerk auf den Aufbau zusätzlicher
Säulen der Alterssicherung zu richten, bestätigt die EU-Kommission
die Zielrichtung der deutschen Rentenpolitik. Es ist jedoch darauf zu
achten, dass es in diesem Zusammenhang nicht zu einem Wiederaufleben
der ausgestanden geglaubten Diskussion um weitreichende und
bürokratische Portabilitätsregelungen in der betrieblichen
Altersversorgung kommt. Betriebsrenten sind freiwillige Leistungen
der Unternehmen, deren Einstellung drohen würde, wenn sie mit
unverhältnismäßigem bürokratischen Aufwand befrachtet würden.
Aufgrund der Erfahrungen aus der Finanzkrise betont die
Kommission, dass auch in der kapitalgedeckten Altersvorsorge
Sicherheit unverzichtbar ist. Sie benennt im Grünbuch die in
Deutschland bereits maßgeblichen Kriterien "Sicherheit", "lebenslange
Leistung" und "Schutz vor anderweitiger Verwendung". Damit dürfte
auch dem Umstand Rechnung getragen worden sein, dass die private
Vorsorge in deutlich geringerem Maße von der Krise betroffen war als
in anderen Mitgliedsstaaten.
Abzulehnen sind zur Diskussion gestellte Ansätze, die eine
Vermischung von Sozialversicherungs- und Grundsicherungssystemen zur
Folge hätten. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass das Grünbuch
sich auf einen konsultativen Charakter beschränkt und mit diesem
nicht eine Verschiebung der Kompetenzen auf dem Gebiet des
Sozialschutzes vorbereitet wird.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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