EANS-News: "Sammelklage" der österreichischen Verbraucherschutzorganisation VKI gegen AWD zulässig - Weg frei für Klärung
Geschrieben am 08-07-2010 |
HG Wien sieht Sammelklage mit über 1.300 Geschädigten für zulässig an
und beginnt Prozess
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Recht/Prozesse/Zwischenerfolg
Utl.: HG Wien sieht Sammelklage mit über 1.300 Geschädigten für
zulässig an und beginnt Prozess
Bonn (euro adhoc) - Gestern fand am HG Wien die erste Verhandlung in
der Sammelklage III (1305 Ansprüche - 21 Mio Streitwert) des VKI
gegen den AWD Österreich statt. Der AWD hatte sich mit vielerlei
Argumenten gegen die Zulässigkeit der Sammelklage gewehrt. Dennoch
hat auch der Richtersenat in Sammelklage III - ebenso wie der
Einzelrichter in Sammelklage I - die Sammelklage als zulässig
angesehen. Diese Entscheidung ist rechtkräftig. Nun wird ab Herbst in
der Sache verhandelt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht - im Auftrag des
Konsumentenschutz-ministeriums - und in Zusammenarbeit mit dem
deutschen Prozessfinanzierer FORIS sowie dem Wiener Rechtsanwalt Dr.
Alexander Klauser in fünf Sammelklagen die Schadenersatzansprüche von
rund 2500 geschädigten Kleinanlegern (Streitwert rund 40 Mio Euro)
gegen den AWD geltend. Der Vorwurf lautet auf "systematische
Fehlberatung" von Anlegern, denen Immobilienaktien (Immofinanz und
Immoeast) als "so sicher wie ein Sparbuch" vermittelt wurden. Ab Juni
2007 kam es bei diesen Aktien zu dramatischen Kurseinbrüchen.
Der AWD bekämpft vor allem die Klageform - eine Sammelklage sei nicht
zulässig. Das Kalkül des AWD: Einzelklagen würden das
Prozesskostenrisiko und den gesamten Prozessaufwand derart steigern,
dass viele Kläger bzw. der Prozessfinanzierer aussteigen würden und
der AWD ungeschoren davon käme.
Bereits im November hatte aber das Handelsgericht Wien die
Sammelklage I als zulässig angesehen. Nun folgt auch der Richtersenat
bei Sammelklage III dieser Entscheidung und lässt die Sammelklage III
ebenfalls zu. Dagegen ist - das hat das Oberlandesgericht Wien bei
Sammelklage I bereits festgestellt - kein Rechtsmittel zulässig. Ab
Herbst wird also in der Sache verhandelt.
"Die Abwehrstrategie des AWD ist gescheitert! Es ist zu hoffen, dass
der Eigentümer des AWD - die schweizer Swiss-Life - nun die Situation
neu bewertet und endlich auf das Angebot des VKI reagiert und in
Vergleichsverhandlungen eintritt," sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des
Bereiches Recht im VKI. "Nur ein klarer Schluss-Strich unter die
Vergangenheit wird dem Konzept "AWD-neu" Glaubwürdigkeit verleihen.
Wir laden AWD und Swiss-Life dazu ausdrücklich ein."
Wenn der AWD aber die Vorwürfe gerichtlich geprüft sehen will, dann
ist auch das sehr prozessökonomisch möglich: In Musterprozessen die
Klärung der strittigen Sach- und Rechtsfragen vorantreiben und ein
Verjährungsverzicht für alle übrigen Fälle. Doch auch dazu war der
AWD bislang nicht bereit.
"Der AWD wird nicht ewig vor der Klärung seiner Verantwortung in der
Vergangenheit davonlaufen können. Kommt es weder zu einem Vergleich
noch zu Musterverfahren, dann wird ab Herbst die Frage der
systematischen Fehlberatungen eben in den Sammelklagen geklärt," sagt
Dr. Peter Kolba.
Auch der deutsche Prozessfinanzierer FORIS, der den VKI seit Jahren
erfolgreich unterstützt, freut sich über den Zwischenerfolg. "Gerade
in solchen Fällen, in denen ein finanzstarker Gegner auf Zeit und
Kosten spielt, zeigt sich wieder eindrucksvoll der enorme Vorteil der
Prozessfinanzierung", so Dr. Gerrit Meincke, Leiter
Prozessfinanzierung bei FORIS, der die Sammelklagen für FORIS
begleitet.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: FORIS AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Dr. Peter Kolba, Verein für Konsumenteninformation (VKI), Wien, Tel.: 0043 1/588
77 - 320
Dr. Gerrit Meincke, FORIS AG, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn
Tel.: 0228-9 57 50 22
Fax: 0228-9 57 50 27
bonn@foris.de
www.foris.de
Branche: Finanzdienstleistungen
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