Bleser: Wissenschaftliche Bewertung von GVO muss im Vordergrund stehen
Geschrieben am 13-07-2010 |
Berlin (ots) - Zum heute vorgelegten Vorschlag von
EU-Gesundheitskommissar John Dalli, die Entscheidung über den Anbau
gentechnisch veränderter Organismen (GVO) den Mitgliedstaaten zu
übertragen, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion tritt schon seit langem für eine stärkere
Wissenschaftsorientierung und effiziente Zulassungsverfahren von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf EU-Ebene ein. Insofern
begrüßen wir den Vorschlag von EU-Gesundheitskommissar John Dalli,
das bisherige Zulassungsverfahren und die Bewertung durch die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beizubehalten
und sogar zu beschleunigen.
Kritisch beurteilen wir allerdings das Vorhaben, den
Mitgliedstaaten durch eine Änderung der Freisetzungs-Richtlinie und
der Koexistenz-Leitlinie die Möglichkeit zu geben, den Anbau von GVO
zu beschränken oder zu verbieten. Dieser Vorschlag lässt jegliche
Konsequenz vermissen: Wenn eine gentechnisch veränderte Pflanze nach
Durchlaufen eines wissenschaftlichen Bewertungsverfahren zugelassen
wurde, muss auch der Anbau in den Mitgliedstaaten möglich sein. Wir
begrüßen es in diesem Zusammenhang, dass Fragen der Umwelt- oder der
Gesundheitsgefährdung von GVO nicht für ein Anbauverbot herangezogen
werden können. Denn diese Fragen sind bereits Bestandteil des
wissenschaftsbasierten Zulassungsverfahrens.
Für die CDU/CSU-Fraktion gilt weiter die im Koalitionsvertrag
getroffene Vereinbarung, wonach den Bundesländern innerhalb eines
bundeseinheitlichen Rahmens von Kriterien lediglich die Möglichkeit
gegeben werden soll, flexibel eigenständig Abstände zwischen
gentechnisch veränderten und unveränderten Pflanzen festzulegen. Ein
nationales Anbauverbot werden wir nicht mittragen.
Nach Einschätzung der CDU/CSU-Fraktion wird die Übertragung der
Anbauentscheidung auf die Mitgliedstaaten zu einem Regelungschaos in
Europa führen. Wichtige wirtschaftliche Potenziale können nicht mehr
genutzt werden; ein Verlust von Arbeitsplätzen ist zu befürchten.
Europa würde sich damit von einer Zukunftstechnologie verabschieden,
die weltweit bereits in erheblichem Umfang genutzt wird. Nicht
nachvollziehbar ist für uns, dass die EU-Kommission auf der Basis
sozioökonomischer Kriterien ein nationales Anbauverbot ermöglichen
will, die Verbraucher allerdings durch die Ablehnung einer
prozessorientierten Lebensmittelkennzeichnung über den tatsächlichen
Einsatz von GVO in Lebensmitteln weiter im Unklaren lassen will.
Wir wollen die Bevölkerung mitnehmen auf dem Weg der Erforschung
und Anwendung dieser neuen Technologie. Wir nehmen die Sorgen und
Ängste ernst. Gerade deshalb gibt es in Deutschland und Europa
strenge Zulassungsverfahren, die von dafür eingerichteten staatlichen
Behörden überwacht werden. Und gerade deshalb haben wir das rot-grüne
Gentechnikgesetz durch die Einführung klarer Regeln z.B. zu den
notwendigen Abständen verschärft. Dadurch sichern wir Wahlfreiheit
für Verbraucher und Landwirte in Deutschland.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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