EANS-Hauptversammlung: TA Triumph-Adler AG / Einberufung der Hauptversammlung
Geschrieben am 23-07-2010 |
--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
TA Triumph-Adler
Aktiengesellschaft
Nürnberg
- ISIN DE0007495004 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer 749 500 -
________________________________________________________________
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Dienstag, dem 31. August 2010, um 10:00 Uhr,
im Maritim Hotel
Frauentorgraben 11; 90443 Nürnberg
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009 sowie des
Berichts des Aufsichtsrats und eines Berichts
des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs sowie
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.03.2010 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats und eines Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Sämtliche Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung
an in den Geschäftsräumen der TA Triumph-Adler AG in 90449
Nürnberg, Südwestpark 23, sowie während der Hauptversammlung zur
Einsicht der Aktionäre aus und können vom Zeitpunkt der
Einberufung an im Internet unter www.triumph- adler.de/
Investor Relations / Hauptversammlung 2010 eingesehen werden. Auf
Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift der Unterlagen zugesandt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für
ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2010 bis
31.03.2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im
Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.03.2010 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2010 bis
31.03.2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Rumpfgeschäftsjahr vom
01.01.2010 bis 31.03.2010 Entlastung zu erteilen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der Mitglieder des
Aufsichtsrates läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009
beschließt (§ 10 Abs. 2 der Satzung). Von der Hauptversammlung sind
daher die Vertreter der Anteilseigner neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat der TA Triumph-Adler AG setzt sich aus neun
Mitgliedern zusammen, von denen sechs von den Anteilseignern zu
wählen sind (§§ 96 Abs. 1 Fall 4, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1
Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung).
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Eine Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist möglich.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als
Vertreter der Anteilseigner
Herrn Katsumi Komaguchi,
wohnhaft in Taki, Präfektur Mie, Japan,
President Kyocera Mita Corporation,
Herrn Yoshihiro Tagawa,
wohnhaft in Otsu, Präfektur Shiga, Japan,
Member of the Board of Directors, Senior Managing Executive Officer,
Senior General Manager of Corporate General Affairs Division/CSR
Promotion Div. der Kyocera Mita Corporation,
Herrn Takashi Yamamoto,
wohnhaft in Otsu, Präfektur Shiga, Japan,
Executive Officer, General Manager Corporate Development Division der
Kyocera Mita Corporation,
Herr Ryuzo Morita,
wohnhaft in Kawanishi, Präfektur Hyogo, Japan,
Executive Officer, Senior General Manager of Corporate Global Marketing
Division der Kyocera Mita Corporation,
Herrn Takashi Kuki,
wohnhaft in Amsterdam, Niederlande,
President Kyocera Mita Europe B.V.
sowie
Herrn Dr. Wolfram Nolte,
wohnhaft in Köln,
selbstständiger Kaufmann und Berater,
für eine Amtsperiode gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung in den
Aufsichtsrat der TA Triumph-Adler AG zu wählen.
Zu TOP 6: Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG
Bei den unter TOP 6 zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitgliedern bestehen keine Mitgliedschaften in
anderen gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten. In vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen bei den
zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern die folgenden
Mitgliedschaften:
Katsumi Komaguchi: Herr Komaguchi ist Mitglied des Board of
Directors der folgenden Wirtschaftsunternehmen: Kyocera Mita
Corporation; Kyocera Mita Japan Corporation; Kyocera Mita
Europe B.V.; Kypocera Mita Deutschland GmbH; Kyocera Mita
(U.K.) Ltd.; Kyocera Mita France S.A.S.; Kyocera Mita Italia
S.p.A.; Kyocera Mita Nederlands B.V.; Kyocera Mita Portugal LDA.;
Kyocera Mita South Africa Holding (Pty) Ltd.; Kyocera Mita South
Africa (Pty) Ltd.; S.A. Kyocera Mita Belgium N.V.; Kyocera Mita
Svenska AB; Kyocera Mita Finland OY; Kyocera Mita Danmark A/S;
Kyocera Mita Espana S.A.; Kyocera Mita America Inc.; Kyocera Mita
Canada, Ltd.; Kyocera Mita Mexica, S.A. de C.V.; Kyocera Mita
Technology Development, Inc.; Kyocera Mita Australia Pty. Ltd.;
Kyocera Mita New Zealand Ltd.; Kyocera Mita (Thailand) Corp.,
Ltd.; Kyocera Mita Hong Kong Ltd.; Kyocera Mita Singapore Pte.
Ltd.; Kyocera Mita Taiwan Corporation; Kyocera Mita Office
Equipment (Dong Guan) Co., Ltd.; Kyocera Mita Industrial Co.,
(H.K.) Ltd.; Kyocera Mita India Private Limited; Kyocera Mita Korea
Co. Ltd. sowie Kyocera Mita Korea Document Solutions Co., Ltd.
Yoshihiro Tagawa: Herr Tagawa ist Mitglied des Board of Directors
der Kyocera Mita Corporation sowie der Kyocera Mita Japan
Corporation.
Takashi Yamamoto: Herr Yamamoto ist Mitglied des Board of
Directors der folgenden Wirtschaftsunternehmen: Kyocera Mita
(Thailand) Corp., Ltd.; Kyocera Mita Office Equipment (Dong
Guan) Co., Ltd.; Kyocera Mita Taiwan Corporation; Kyocera
Mita Korea Co. Ltd. und Kyocera Mita Korea Document Solutions Co.,
Ltd.
Ryuzo Morita: Herr Morita ist Mitglied des Board of Directors der
Kyocera Mita Canada, Ltd.
Takashi Kuki: Herr Kuki ist Mitglied des Board of
Directors der folgenden Wirtschaftsunternehmen: Kyocera Mita
Corporation; Kyocera Mita Europe B.V.; Kyocera Mita Austria
GmbH; Kyocera Mita Belgium N.V.; Kyocera Mita Danmark A/S;
Kyocera Mita Deutschland GmbH; Kyocera Mita Espana S.A.; Kyocera
Mita Finland OY; Kyocera Mita France S.A.S.; Kyocera Mita Italia
S.p.A.; Kyocera Mita Nederland B.V.; Kyocera Mita Portugal LDA.;
Kyocera Mita South Africa (Pty) Ltd., Kyocera Mita Svenska AB
und Kyocera Mita (U.K.) Ltd.
7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011 Der
Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr vom 01.04.2010
bis
31.03.2011 die Price-waterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft zu wählen.
8. Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TA
Triumph-Adler AG und der UTAX DocForms GmbH
Die TA Triumph-Adler Aktiengesellschaft mit Sitz in Nürnberg und
die UTAX DocForms GmbH (nachfolgend: "das Unternehmen") mit Sitz
in Dortmund, haben am 21./23.06.2010 einen Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die
Gesellschafterversammlung der UTAX DocForms GmbH hat dem
Abschluss dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
bereits in notarieller Form zugestimmt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 21./23.06.2010
zwischen der TA Triumph-Adler AG als herrschender und der UTAX
DocForms GmbH als beherrschter Gesellschaft zuzustimmen.
Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: a) Die
Leitung des Unternehmens wird der TA Triumph-Adler AG
unterstellt. b) Das Unternehmen ist verpflichtet, während
der Vertragsdauer - vorbehaltlich der Bildung von anderen
Gewinnrücklagen - seinen gesamten Gewinn unter Beachtung der
jeweiligen Fassung des § 301 AktG an die TA Triumph-Adler
AG abzuführen.
c) Das Unternehmen kann mit Zustimmung der TA Triumph-Adler AG aus
seinem Jahresüberschuss andere Gewinnrücklagen nur insoweit bilden, als dies
bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.
Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272
Abs. 3 HGB) sind auf Verlangen der TA Triumph-Adler AG aufzulösen und zum
Ausgleich eines Jahresfehlbetrages des Unternehmens zu verwenden oder als
Gewinn abzuführen.
d) Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinn- und
Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie von Gewinnvorträgen, die
vor Inkrafttreten dieses Vertrages gebildet wurden, ist
ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Kapitalrücklagen nach § 272 Abs.
2 Nr. 4 HGB, die während der Vertragsdauer gebildet worden sind.
e) Die TA Triumph-Adler AG ist verpflichtet, jeden
während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag des
Unternehmens gemäß § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung
auszugleichen. f) Mangels außenstehender Aktionäre des
Unternehmens hat die TA Triumph-Adler AG weder Ausgleichszahlungen
(§ 304 AktG) noch Abfindungen (§ 305 AktG) zu gewähren. g)
Der Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister des
Unternehmens wirksam; er gilt -- mit Ausnahme der Weisungsbefugnis
der TA Triumph-Adler AG - rückwirkend zum 01.04.2010. h)
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er hat eine
Mindestlaufzeit von fünf Jahren. Er ist für jede der
Vertragsparteien erstmals zum 31. März 2015 kündbar und
verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er
nicht vorher gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger
Grund gilt insbesondere die Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile
oder der Anteilsmehrheit an dem Unternehmen.
Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der TA Triumph-Adler
AG in 90449 Nürnberg, Südwestpark 23, sowie während der
Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus und können vom
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet
unter www.triumph-adler.de/ Investor Relations /
Hauptversammlung 2010 eingesehen werden:
der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TA Triumph-
Adler AG und der UTAX DocForms GmbH,
die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Vertragsparteien für die letzten
drei Geschäftsjahre,
der gemeinsame Bericht des Vorstandes der TA Triumph-Adler AG und der
Geschäftsführung der UTAX DocForms GmbH nach § 293a AktG.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt.
9. Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TA
Triumph-Adler AG und der TA Triumph- Adler Document Solutions
GmbH mit Sitz in Erfurt
Die TA Triumph-Adler Aktiengesellschaft Sitz in Nürnberg und die TA
Triumph-
Adler Document Solutions GmbH (nachfolgend: "das Unternehmen") mit Sitz in
Erfurt haben am 21./23./24.06.2010 einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung der TA
Triumph-Adler Document Solutions GmbH hat dem Abschluss dieses
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages bereits in
notarieller Form zugestimmt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom
21./23./24.06.2010 zwischen der TA Triumph- Adler AG als
herrschender und der TA Triumph-Adler Document Solutions GmbH
mit Sitz in Erfurt als beherrschter Gesellschaft zuzustimmen.
Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt:
a) Die Leitung des Unternehmens wird der TA
Triumph-Adler AG unterstellt.
b) Das Unternehmen ist verpflichtet, während der
Vertragsdauer - vorbehaltlich der Bildung von anderen
Gewinnrücklagen - seinen gesamten Gewinn unter Beachtung der
jeweiligen Fassung des § 301 AktG an die TA Triumph-Adler
AG abzuführen.
c) Das Unternehmen kann mit Zustimmung der TA Triumph-Adler AG aus
seinem Jahresüberschuss andere Gewinnrücklagen nur insoweit bilden, als dies
bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.
Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272
Abs. 3 HGB) sind auf Verlangen der TA Triumph-Adler AG aufzulösen und zum
Ausgleich eines Jahresfehlbetrages des Unternehmens zu verwenden oder als
Gewinn abzuführen.
d) Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinn- und
Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie von Gewinnvorträgen, die
vor Inkrafttreten dieses Vertrages gebildet wurden, ist
ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Kapitalrücklagen nach § 272 Abs.
2 Nr. 4 HGB, die während der Vertragsdauer gebildet worden sind.
e) Die TA Triumph-Adler AG ist verpflichtet, jeden
während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag des
Unternehmens gemäß § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung
auszugleichen.
f) Mangels außenstehender Aktionäre des Unternehmens hat die TA
Triumph-Adler AG weder Ausgleichszahlungen (§ 304 AktG) noch
Abfindungen (§ 305 AktG) zu gewähren.
g) Der Vertrag wird mit der Eintragung in das
Handelsregister des Unternehmens wirksam; er gilt - mit Ausnahme
der Weisungsbefugnis der TA Triumph-Adler AG - rückwirkend zum
01.04.2010.
h) Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er
hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren. Er ist für jede
der Vertragsparteien erstmals zum 31. März 2015 kündbar und
verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er
nicht vorher gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger
Grund gilt insbesondere die Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile
oder der Anteilsmehrheit an dem Unternehmen.
Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der TA Triumph-Adler
AG in 90449 Nürnberg, Südwestpark 23, sowie während der
Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus und können vom
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet
unter www.triumph-adler.de/ Investor Relations /
Hauptversammlung 2010 eingesehen werden:
der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TA Triumph-
Adler AG und der TA Triumph-Adler Document Solutions GmbH,
die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Vertragsparteien für die letzten
drei Geschäftsjahre,
der gemeinsame Bericht des Vorstandes der TA Triumph-Adler AG und der
Geschäftsführung der TA Triumph-Adler Document Solutions GmbH nach § 293a
AktG.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 24. August
2010 unter nachstehender Anschrift angemeldet sowie der
Gesellschaft gegenüber unter ebendieser Anschrift den von dem
depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie
zu Beginn des 10. August 2010 (Nachweisstichtag) Aktionär der
Gesellschaft waren:
TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft
c/o PR IM TURM HV-Service Aktiengesellschaft
Römerstraße 72-74
D - 68259 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621 / 71 77 213
E-Mail-Adresse: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die Bedeutung des Nachweisstichtages liegt darin, dass nur
Personen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe
berechtigt sind, die zu Beginn des Nachweisstichtags Aktionäre
waren. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre
Aktien weiter frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist
ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die
nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,
können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis und gegebenenfalls ihr
Widerruf bedürfen der Textform, soweit nicht einem
Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer durch § 135
Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG diesen
gleichgestellten Institution oder Person Vollmacht erteilt werden
soll. Letztere können zum Verfahren für
ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen, die bei dem
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten,
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen
ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und Weisungen an
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sollten
möglichst frühzeitig bei der Gesellschaft eingehen.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern, die Übermittlung
des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten
Bevollmächtigung sowie den Widerruf und Änderung von Vollmachten
stehen folgende Adresse, Faxnummer und Internet- Adresse zur
Verfügung:
TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft
c/o PR IM TURM HV-Service Aktiengesellschaft
Römerstraße 72-74
D - 68259 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621 / 71 77 213
Internet-Adresse: www.hv-vollmachten.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung
durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder der Gesellschaft bis
spätestens 30. August 2010 um 18.00 Uhr unter der oben genannten Adresse
zugehen oder elektronisch über die genannte Vollmachtsplattform "www.hv-
vollmachten.de" erfolgen.
Für die Nutzung der passwortgeschützten Vollmachtsplattform "www.hv-
vollmachten.de" ist ein Online-Passwort erforderlich, das auf der
Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären übersandt wird.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie Formulare für die
Erteilung von Stimmrechtsvollmachten, außerdem weitere Informationen zur
Nutzung der passwortgeschützten Vollmachtsplattform finden Sie
im Internet unter www.triumph-adler.de/ Investor Relations /
Hauptversammlung 2010.
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen (Angaben zu
den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127,
§ 131 Abs. 1 AktG)
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am
Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der TA Triumph-Adler
AG zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens 31. Juli 2010,
24.00 Uhr zugehen.
Wir bitten, entsprechende Verlangen an die folgende Adresse zu
richten:
TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft
z.Hd. des Vorstands
Südwestpark 23
D - 90449 Nürnberg
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
weitergeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Außerdem werden sie den Aktionären im Internet unter
www.triumph-adler.de/ Investor Relations / Hauptversammlung 2010
mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Aktionäre der Gesellschaft können darüber hinaus Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie gegebenenfalls Wahlvorschläge übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von
Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft
z.Hd. des Vorstands
Südwestpark 23
D - 90449 Nürnberg
Telefax: +49 (0) 9 11 / 68 98-201
Bis spätestens zum Ablauf des 16. August 2010 unter dieser Adresse
eingegangene Gegenanträge werden nebst ihrer Begründung und einer
eventuellen Stellungnahme der Verwaltung den anderen Aktionären
durch Veröffentlichung im Internet unter www.triumph-adler.de/
Investor Relations / Hauptversammlung 2010 unverzüglich zugänglich
gemacht.
Auskunftsverlangen gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten
der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2,
§ 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der Internetadresse
www.triumph-adler.de/ Investor Relations / Hauptversammlung 2010.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 55.381.257 Aktien
ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält
derzeit keine eigenen Aktien. Sämtliche ausgegebenen Aktien
begründen grundsätzlich Teilnahme- und Stimmrechte.
Unterlagen für die Hauptversammlung
Auslegung von Unterlagen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen folgende
Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 90449
Nürnberg, Südwestpark 23, aus:
? der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der vom Aufsichtsrat
gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2009, ferner der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht
des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2009;
? der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der vom Aufsichtsrat
gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. März 2010, ferner der
Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben
gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. März 2010;
? der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TA Triumph-
Adler AG und der UTAX DocForms GmbH, die Jahresabschlüsse und Lageberichte
der Vertragsparteien für die letzten drei Geschäftsjahre sowie der
gemeinsame Bericht des Vorstandes der TA Triumph-Adler AG und der
Geschäftsführung der UTAX DocForms GmbH nach § 293a AktG;
? der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TA Triumph-
Adler AG und der TA Triumph-Adler Document Solutions GmbH, die
Jahresabschlüsse und Lageberichte der Vertragsparteien für die letzten
drei Geschäftsjahre sowie der gemeinsame Bericht des Vorstandes der TA
Triumph-Adler AG und der Geschäftsführung der TA Triumph-Adler Document
Solutions GmbH nach § 293a AktG.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine kostenlose Abschrift. Diese Unterlagen
sind auch bei der Zahlstelle der Gesellschaft, der
Gesellschaftskasse, Südwestpark 23, 90449 Nürnberg, kostenfrei
erhältlich. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausgelegt.
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Außerdem werden diese Unterlagen ebenso wie sämtliche Angaben nach §
124a AktG sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung ab der Einberufung der Hauptversammlung im
Internet unter www.triumph-adler.de/ Investor Relations /
Hauptversammlung 2010 veröffentlicht.
Nürnberg, im Juli 2010
TA TRIUMPH-ADLER Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: TA Triumph-Adler AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Dr. Joachim Fleing
IR-Beauftragter
Telefon: +49 911 68 98 499
E-Mail: ir@ta.ag
Branche: Elektronik
ISIN: DE0007495004
WKN: 749500
Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
280628
weitere Artikel:
- EANS-Kapitalmarktinformation: Landesbank Baden-Württemberg / Aufnahme von Anleihen und Übernahmen von Gewährleistungen gemäß § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG
--------------------------------------------------------------------------------
Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
ISIN: DE000LB0CAC5
Valuta: 23.07.2010
Emissionsvolumen: EUR 25.000.000
Fälligkeit: 23.07.2021
Ende der Mitteilung euro adhoc
-------------------------------------------------------------------------------- mehr...
- EANS-Adhoc: LHA Internationale Lebensmittelhandelsagentur Krause AG /
--------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
6-Monatsbericht/Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2010
23.07.2010
Entwicklung der Geschäfte: Der Umsatz belief sich im Berichtszeitraum
auf EURO 27,3 Mio. und lag somit im Vergleich zum ersten Halbjahr des
vorigen mehr...
- EANS-Stimmrechte: adidas AG / Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
--------------------------------------------------------------------------------
Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
-----------------------------------
Name: Verschiedene - siehe Veröffentlichung
Sitz: Verschiedene
Staat: Verschiedene
Angaben zum Emittenten:
----------------------- mehr...
- EANS-Voting Rights: adidas AG / Release of a voting rights announcement according to article 26, section 1.1 WpHG (Securities Trading Act) with the aim of a Europe-wide distribution
--------------------------------------------------------------------------------
Notification of voting rights transmitted by euro adhoc. The issuer is
responsible for the content of this announcement.
--------------------------------------------------------------------------------
Person/company obliged to make the notification:
-----------------------------------
Name: Various - see publication
Place: Various
State: Various
Company data:
-----------------------
Name: adidas AG
Address: mehr...
- EANS-Hinweisbekanntmachung: Investitionsbank Berlin / Korrektur einer Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
--------------------------------------------------------------------------------
Hinweisbekanntmachung für Finanzberichte übermittelt durch euro adhoc mit
dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Hierbei handelt es sich um eine Änderungsbekanntmachung.
Hiermit gibt die Investitionsbank Berlin bekannt, dass folgende Finanzberichte
veröffentlicht werden:
Bericht: Konzern-Jahresfinanzbericht mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|