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Heinen/Klöckner: Union stärkt Grundrechte der Verbraucher

Geschrieben am 14-03-2006

Berlin (ots) - Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März
2005 erklären die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die Beauftragte
für Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner
MdB:

Der Weltverbrauchertag geht zurück auf die Erklärung des
US-Präsidenten John F. Kennedy von 1962, in der er erstmalig vier
grundlegende Rechte der Verbraucher formulierte - die so genannten
"Grundrechte" der Verbraucher. Die Politik der Union trägt diesen
Grundrechten Rechnung durch konkretes, nachhaltiges Handeln - und
nicht durch Symbolpolitik ohne Konsequenzen:

1. Das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte:
Verbraucherminister Seehofer hat sowohl bei seinem konsequenten und
besonnen Vorgehen gegen die Vogelgrippe als auch mit dem
"10-Punkte-Programm" als Reaktion auf die Gammelfleischskandale
bewiesen, dass die Sicherheit der Verbraucher und von Produkten
oberste Priorität besitzt.

2. Das Recht auf freie Wahl: Bereits im Koalitionsvertrag haben
Union und SPD das Leitbild des informierten und mündigen Verbrauchers
als eigenverantwortlich handelndem Konsumenten fest verankert. Einer
ideologischen Verbraucherlenkung à la Renate Künast wird damit eine
klare Absage erteilt. Wichtigste Voraussetzung für die Realisierung
dieses Leitbildes ist die Aufklärung und die Schaffung transparenter
Informationsmöglichkeiten, damit der Verbraucher zu einer fundierten
Entscheidungskompetenz gelangen kann.

3. Das Recht auf umfassende Information: Mit dem
Verbraucherinformationsgesetz wird dieses Recht erstmals gesetzlich
verankert. Durch eine deutliche Ausweitung der Befugnisse der
Behörden, aktiv die Öffentlichkeit zu informieren sowie
Verantwortliche für Lebensmittelskandale benennen zu können, ist ein
weiterer wichtiger Schritt im Sinne eines aktiven Verbraucherschutz
gemacht worden.

Darüber hinaus bekennt sich die Union auch weiterhin zu den
neutralen Institutionen der Verbraucherinformation wie Stiftung
Warentest und Verbraucherzentralen. Auch in Zeiten leerer Kassen
kommt die Bundesregierung ihrer Verantwortung nach und sichert deren
finanzielle Förderung auf angemessenen Niveau - 2006 bleiben hier die
Mittel gleich, obwohl das BMELV zu Einsparungen von 200 Millionen
Euro verpflichtet ist.

4. Das Recht, gehört zu werden: Die Interessen der Verbraucher
werden von der Bundesregierung gehört und zugleich ernst genommen.
Verbraucherpolitik ist effektiv und nachhaltig, wenn eine Balance
zwischen den Interessen der Konsumenten und der Produzenten besteht.
So kann sowohl für den Einzelnen ein hohes Maß an Lebensqualität
gesichert, als auch Innovation gefördert werden. Eine umfassende
Verbraucherpolitik darf nicht dazu führen, die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen in Deutschland zu verschlechtern -
Verbraucherschutz ist nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik und
widerspricht nicht der Logik des Marktes.

Dass die Bundesregierung die Interessen der Verbraucher ernst
nimmt, zeigt sich ebenfalls in der Einrichtung einer
Verbraucherministerkonferenz, die regelmäßig tagen wird - denn nur
über den Dialog mit den Ländern lassen sich anstehende Probleme
frühzeitig erkennen und nachhaltig lösen.

Wir setzen auf den informierten und mündigen Verbraucher und
deshalb auf eine umfassende Verbraucherbildung bereits in den
Schulen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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