Bleser: Sozialversicherungspflicht polnischer Arbeitskräfte unbürokratisch regeln
Geschrieben am 14-03-2006 |
Berlin (ots) - Zu den laufenden Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Einsatz polnischer Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Die polnische Regierung sollte bei der Regelung des Melde- und Zulassungsverfahrens sowie bei der Abwicklung der Sozialversicherungspflicht von ihrer starren Haltung Abstand nehmen. Es gilt, kurzfristig für die deutschen Betriebe ein möglichst unbürokratisches Verfahren mit einfachen Pauschalsätzen zu entwickeln. Es kann nicht sein, dass sich die deutschen Betriebsleiter neben der Belastung durch die Sozialabgaben an den polnischen Staat auch noch mit den zuständigen Stellen in Polen auseinandersetzen müssen.
In den laufenden Verhandlungen mit den Vertretern der polnischen Behörden muss auf eine Pauschalierung der Sozialversicherungsbeiträge hingewirkt werden. Die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen muss an eine zentrale Stelle in Deutschland erfolgen, in deren Hand dann die Weiterleitung an die zuständigen Stellen in Polen liegen muss. Alles andere ist in Zeiten geforderter Entbürokratisierungsmaßnahmen nicht zu vermitteln. Es wäre wünschenswert, wenn sich die polnische Seite endlich den Realitäten des Marktes stellen würde wie das Bundesarbeitsministerium bzw. die Bundesagentur für Arbeit in den Fragen der Eckpunkteregelung. Nachdem sich in den ersten Wochen seit In-Kraft-Treten der Regelung Probleme bei der Umsetzung deutlich abgezeichnet haben, haben sich das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesarbeitsministerium auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darauf verständigt, dass die Bundesagentur für Arbeit bei bestimmten Fallgestaltungen durch eine flexible Anwendung der Eckpunkteregelung für praxisgerechte Lösungen sorgt. Dies gilt z.B. bei der Übernahme von Anbauflächen eines anderen Betriebes oder bei betriebsinternen Erweiterungen der Anbauflächen von personalintensiven Sonderkulturen. Die Härtefallregelung kommt aber auch dann zum Einsatz, wenn sich aufgrund einer niedrigen regionalen Arbeitslosenquote die Erfüllung der Quote durch inländische Arbeitskräfte nicht erfüllen lässt.
Auch wenn angesichts der Arbeitsmarktlage jeder Versuch unternommen werden sollte, inländische Arbeitslose in Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln, hat sich jedoch gezeigt, dass sich der Bereich der landwirtschaftlichen Sonderkulturen nicht als Versuchsfeld des Bundesarbeitsministeriums eignet.
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