RNZ: Rhein-Neckar-Zeitung, zu: Waffenrecht
Geschrieben am 21-09-2010 |
Heidelberg (ots) - Unfassbare Tötungsdelikte, wie sie Amokläufe
darstellen, sensibilisieren regelmäßig das Schutzbedürfnis und lassen
nach Gesetzen rufen, die solche Taten unmöglich machen sollen.
Amoklauf ist verboten. Der Wunsch, alle Mittel auszuschließen, mit
denen er ausgeführt werden könnte, verspricht etwas völlig
Unmögliches. Er müsste zum Beispiel auch Autos einbeziehen. Die
Debatte über private Schusswaffen darf nicht leicht genommen werden.
Diese können Hemmschwellen senken. Nach Winnenden wurde der Zugang zu
legalen Waffen durch Angehörige erschwert. Lörrach ist anders: Eine
Kleinkaliber-Sportwaffe war das Mordwerkzeug. Die Frau, die 1996 aus
dem Schützenverband ausgetreten war, hätte sie nach heutigem Recht
gar nicht besitzen dürfen. Klares Vollzugsdefizit. Gesetzgeberische
"Schnellschüsse" hinterlassen solche Lücken. Das würde auch bei einer
getrennten Aufbewahrung von Waffen daheim und Munition im Verein so
sein: Jeder Schuss müsste gezählt werden. Unrealistisch. Und neue
Gesetze richten nichts aus gegen Millionen illegale Waffen, die
existieren. Taten wie jetzt wieder in Lörrach sind per Gesetz nicht
zu verhindern.
Originaltext: Rhein-Neckar-Zeitung
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Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Manfred Fritz
Telefon: +49 (06221) 519-0
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