Westdeutsche Zeitung: Debatte um Waffenrecht = Von Wolfgang Radau
Geschrieben am 21-09-2010 |
Düsseldorf (ots) - Die Reaktion ist verständlich: Nach einem
bewaffneten Amoklauf wie in Winnenden und nun in Lörrach wird der Ruf
nach einer Verschärfung des Waffenrechts laut. Am besten sollte es
gar keine Schusswaffen in Privatbesitz geben, zumindest aber sollten
alle Waffen und alle Munition zentral und nicht in Privatwohnungen
aufbewahrt werden. So weit die Forderungen von Menschen, die in Angst
leben oder sogar Opfer von bewaffneten Straftaten geworden sind.
Straftaten - das ist ein entscheidendes Stichwort. Winnenden hätte
verhindert werden können, wenn der Eigentümer Waffe und Munition so
aufbewahrt hätte, wie es das Gesetz vorschreibt: getrennt
voneinander, in einem Stahlschrank, für Dritte nicht zugänglich. Der
Vater des Todesschützen muss sich deswegen vor Gericht verantworten.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Umsetzung des nach
Winnenden verschärften Waffenrechts, das verdachtsunabhängige
Kontrollen der Aufbewahrung vorsieht, und vor allem ein zentrales,
computergeführtes Waffenregister. Wir regen uns über Google auf, das
mit Hilfe modernster Elektronik Daten sammeln und verknüpfen kann.
Unsere Verwaltung kann das nicht. 577 Behörden speichern dezentral
ihre Informationen über Schusswaffen - jede für sich, zum Teil auf
Karteikarten. So hat niemand mitbekommen, dass die Todesschützin von
Lörrach noch über Waffen verfügt, obwohl sie seit 14 Jahren nicht
mehr Mitglied im Schützenverein ist. Nein - die größte Gefahr geht
nicht von überwiegend gesetzestreuen, auf ihre Zuverlässigkeit
geprüften Waffenbesitzern aus, sondern von solchen, die leichtfertig
oder absichtlich Gesetze missachten. Rund zehn Millionen legalen
Schusswaffen stehen geschätzte 20 Millionen illegal gehortete
Gewehre, Pistolen und Revolver gegenüber. Wer sich aufrüsten will,
wird auch ein Waffen- und Munitionslager im Schützen-Vereinshaus
knacken. Der erste Schritt, der zu tun ist, ist die Einrichtung des
bundesweiten Waffenregisters - nicht erst im Jahr 2012. Darüber
hinaus sollte der Gesetzgeber überlegen, welchen Sinn sportliches
Schießen mit großkalibrigen Waffen macht. Letzte Sicherheit ist auch
hier nicht zu schaffen. Die Waffe, aus der die Schüsse von Lörrach
abgegeben wurden, gehört in die Kategorie Kleinkaliber.
Originaltext: Westdeutsche Zeitung
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