EANS-Adhoc: TUI AG / Auswirkungen der geplanten Hapag-Lloyd-Refinanzierung auf die TUI AG
Geschrieben am 22-09-2010 |
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Finanzierung
22.09.2010
Hannover, 22. September 2010. Vor dem Hintergrund der positiven
Geschäftsentwicklung hat der Aufsichtsrat der Hapag-Lloyd AG seine
Zustimmung zur Refinanzierung der Reederei gegeben. Die Pläne der
Hapag-Lloyd für die neue Finanzierung umfassen insbesondere die
Platzierung einer Unternehmensanleihe und eine syndizierte
Kreditlinie. Als Voraussetzung für diese Maßnahmen wird Hapag-Lloyd
die Staatsbürgschaft zurückgeben. Dadurch erlöschen die mit der
Bürgschaft verbundenen Zahlungsbeschränkungen. Hapag-Lloyd wird somit
in die Position versetzt, unter anderem die Bedienung ihrer
Gesellschafterdarlehen wieder aufzunehmen. Als Folge erwartet TUI im
Oktober eine Zahlung von rund 65 Millionen Euro auf gestundete
Zinsansprüche. Darüber hinaus wird Hapag-Lloyd wieder in der Lage
sein, Zinszahlungen und Tilgungen auf die gewährten
Finanzierungsinstrumente zu leisten.
Im Rahmen der Refinanzierungsmaßnahmen haben sich TUI und das Albert
Ballin-Konsortium unter anderem auf folgende Details geeinigt:
Überbrückungskredit (227 Millionen Euro): Eine erfolgreiche
Refinanzierung der Hapag-Lloyd vorausgesetzt, erwartet TUI die
kurzfristige Rückzahlung des Überbrückungskredits.
Hybrid I-Darlehen (350 Millionen Euro): Das Hybrid I-Darlehen wird
bis spätestens 31. Dezember 2010 in Eigenkapital der Hapag-Lloyd
gewandelt. Mit der Wandlung des Hybrids sollen die Hapag-Lloyd Bilanz
weiter gestärkt und die Rating-Kennzahlen verbessert werden. Nach
Abschluss der Kapitalerhöhung wird der Anteil der TUI an Hapag-Lloyd
49,8 Prozent betragen. Das Albert Ballin-Konsortium hat das Recht,
die neuen Gesellschaftsanteile von der TUI bis zum 30. September 2011
zu übernehmen. Unabhängig von diesem Recht kann TUI ihre komplette
Beteiligung an Hapag-Lloyd jederzeit an Dritte veräußern. Das Albert
Ballin-Konsortium hat Vorkaufsrechte.
Hybrid II-Darlehen (350 Millionen Euro): Das Hybrid II-Darlehen wird
ab 1. Oktober 2010 mit 5 Prozent p.a. verzinst. Ab 1. Juli 2011
steigt die Verzinsung des Darlehens vertragsgemäß auf einen
marktgerechten Zinssatz (step-up). TUI kann das Hybrid II-Darlehen ab
sofort veräußern.
Hybrid III-Darlehen (215 Millionen Euro): Das Hybrid III-Darlehen
(ursprüngliche Finanzierung des HHLA Container Terminals Altenwerder)
bleibt zunächst unverändert bestehen und wird mit 10 Prozent p.a.
verzinst. Wie bereits vereinbart, wird das Hamburger Konsortium einen
Anteil des Hybrid III-Darlehens zum Nominalwert in Höhe von 25
Millionen Euro zum 31. März 2011 von TUI übernehmen. Eine
erfolgreiche Refinanzierung der Hapag-Lloyd vorausgesetzt, erwartet
TUI die Rückzahlung des Hybrid III-Darlehens kurz- bis mittelfristig.
Verkäufer-Darlehen (180 Millionen Euro): Das Verkäuferdarlehen wird
mit Euribor + 4 Prozent p.a. verzinst und am 1. Januar 2014 zur
Rückzahlung fällig.
TUI wird unverändert eine bestmögliche Verwertung ihres Investments
in Hapag-Lloyd anstreben und weiterhin alle Optionen für einen
Ausstieg aus der Containerschifffahrt prüfen. TUI hat unverändert das
Recht, ihre Beteiligung an Hapag-Lloyd dem Albert Ballin-Konsortium
anzudienen.
Soweit wir in dieser Meldung Prognosen oder Erwartungen äußern oder
unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit
bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein.
Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher
wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen.
Auch die Entwicklung der Finanzmärkte und der Wechselkurse, sowie
nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere
hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können einen Einfluss aus-üben.
Außerhalb der gesetzlichen Vorschriften übernimmt die Gesellschaft
keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.
Die Senior Notes werden und sind nicht unter den Vorschriften des
U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung
regist-riert und dürfen ohne Registrierung oder ohne eine
einschlägige Ausnahme von den Registrierungsvorschriften des
Securities Act in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder
verkauft werden.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: TUI AG
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