Dautzenberg: Anlegerschutzgesetz setzt Rahmenbedingungen bei der Finanzmarktregulierung
Geschrieben am 22-09-2010 |
Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines
Anlegerschutzgesetzes verabschiedet. Hierzu erklärt der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo
Dautzenberg: Mit dem Anlegerschutzgesetz setzen wir Rahmenbedingungen
bei der Finanzmarktregulierung. Wir nehmen die Bedürfnisse und
Ansprüche der privaten Anleger ernst und werden ihnen mehr
Rechtssicherheit bieten. Offene Immobilienfonds sind eine beliebte
Anlageform privater Anleger. Leider sind diese in den letzten Jahren
häufig wie Geldmarktfonds genutzt worden. Dies passt aber nicht zum
Prinzip längerfristiger Anlagen in einen Ersatz von Immobilien. Mit
den jetzt vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagenen Regeln haben
Privatinvestoren keine Einschränkungen, Anteile in Höhe von bis zu
5.000 Euro pro Monat können sie unproblematisch zurückgeben.
Großinvestoren, die durch schnelle Zu- und Verkäufe von Anteilen an
offenen Immobilienfonds in Schieflagen und sogar zu Schließungen
geführt haben, werden deutliche Schranken zum Schutze der
Privatanleger gesetzt. Einen Wehrmutstropfen hat der Gesetzentwurf.
Strengere Regeln für den «grauen Kapitalmarkt» werden später auf den
Weg gebracht. Wir hoffen hier auf eine sachgerechte Lösung, die die
Interessen eines sachgerechten Anlegerschutzes und einer vernünftigen
Finanzmarktaufsicht im Auge behält. Auch sind wir offen für
Änderungen, die die Zielsetzung des Gesetzes noch wirkungsvoller
machen.
Hintergrund:
Nach dem Gesetzentwurf muss die Anlageberatung durch sachkundige
und zuverlässige Personen vorgenommen werden und Privatanleger
offener Immobilienfonds werden besser vor den Folgen eines
plötzlichen Rückzugs großer Investoren geschützt. Erschwert werden
soll auch das «heimliche Anschleichen» von Investoren bei der
Übernahme von Firmen.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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