21. April 2005 - Nach der Klausursitzung der Finanzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion in Xanten erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss, und der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joerg-Otto Spiller:
Der Koerperschaftsteuersatz besitzt eine hohe Signalwirkung fuer die Rahmenbedingungen eines Standorts. Im internationalen Vergleich ist der nominale deutsche Koerperschaftsteuersatz unbestreitbar hoch. Die Hoehe der tatsaechlichen Steuerbelastung ist zwischen den Experten allerdings streitig.
Die Beratungen der Finanzpolitiker unter Hinzuziehung der Experten des Bundesministeriums der Finanzen und des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, dass alle bekannten theoretischen oder empirischen internationalen Steuerbelastungsvergleiche (wie zum Beispiel die Berechnungen des ZEW zu einer effektiven Steuerbelastung) mit erheblichen methodischen Schwierigkeiten verbunden sind. Deshalb koennen aus ihnen allein keine eindeutigen politischen Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die Analysen der Experten haben allerdings belegt, dass Kapitalgesellschaften in Deutschland nicht in gleicher Hoehe zum Steueraufkommen beitragen, wie Unternehmen in anderen vergleichbaren Laendern. Dies ist nicht angemessen, weil die Standortbedingungen in Deutschland zu den besten in der Europaeischen Union gehoeren. Ziel der Steuerpolitik muss es daher sein, das Steuersubstrat in Deutschland zu steigern.
Bundeskanzler Schroeder hat mit seinem Vorschlag, den nominalen Koerperschaftsteuersatz von 25 Prozent auf 19 Prozent zu senken und die Bedingungen fuer Personenunternehmen bei der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer zu verbessern, einen zielfuehrenden Weg fuer die Staerkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland aufgezeigt. Die Steuersenkungen werden durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und durch die Schliessung von Steuerschlupfloechern aufkommensneutral finanziert werden.
Ferner sind bei einer spuerbaren Senkung des Koerperschaftsteuersatzes Gewinnverlagerungen international taetiger Konzern fuer die Unternehmen oekonomisch nicht mehr sinnvoll. Eine spuerbare Senkung des Tarifs ist auch die beste Vorsorge gegen die befuerchtende Entscheidung des Europaeischen Gerichtshofes (EuGH) zur Zulaessigkeit grenzueberschreitender Verlustverrechnungen.
Die Beratungen haben auch gezeigt, dass international taetige Unternehmen zukuenftig durch eine verbesserte Betriebspruefung staerker kontrolliert werden. Das Bundesamt fuer Finanzen und die fuer die Steuerverwaltung zustaendigen Laender sind aufgerufen den Vollzug der geltenden Gesetze zu optimieren.
Die Finanzpolitiker haben auf ihrer Klausursitzung ausserdem die besondere Bedeutung des von Deutschland und Frankreich angestossenen Projekts zur Verwirklichung einer einheitlichen steuerlichen Bemessungsgrundlage fuer Unternehmen in der EU betont. Ein Steuersenkungswettlauf muss verhindert werden.
© 2005 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: