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Bürgerschaftlich engagiert? Aber sicher! / Bereits 2,5 Mio. Ehrenämter bei der VBG gesetzlich unfallversichert

Geschrieben am 12-09-2006

Hamburg (ots) - Zur Aktionswoche des Bundesnetzwerks
Bürgerschaftliches Engagement vom 15. und 24. September, weist die
gesetzliche Unfallversicherung VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)
darauf hin, dass sich ehrenamtlich Tätige über ihren
Unfallversicherungsschutz informieren sollten. Alle gemeinnützigen
Organisationen haben seit 2005 durch ein neues Gesetz die
Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger, z.B. Vereinsvorstände,
Kassen- oder Sportwarte, gegen Unfallfolgen zu versichern. Dasselbe
gilt auch für ehrenamtlich Engagierte in Gewerkschaften oder
Arbeitgeberorganisationen. Diese Personen können sich freiwillig bei
der gesetzlichen Unfallversicherung VBG versichern. Die freiwilligen
Helfer in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften und deren
Einrichtungen sind automatisch unfallversichert (siehe Übersicht).
Die Zahl der versicherten Ehrenämter bei der VBG ist 2005 bereits um
ein Viertel auf mehr als 2,5 Millionen gestiegen.

Im Falle eines Unfalls sind Versicherte der VBG unter umfassenden
Schutz gestellt. So erhält ein verheirateter Durchschnittsverdiener
(Alleinverdiener) mit zwei Kindern und einem monatlichen
Bruttoverdienst von 2.500 Euro im Falle eines Unfalls im Ehrenamt
neben umfassenden medizinischen Leistungen ein Verletztengeld von ca.
60 Euro täglich als Lohnersatz.

Auf der VBG-Website www.vbg.de haben Verbände, einzelne
Organisationen und ehrenamtlich Tätige die Möglichkeit, sich zur
Unfallversicherung anzumelden. Der Beitragssatz beträgt 2,73 Euro je
Ehrenamtsträger für das Jahr 2006. Versicherte der VBG profitieren
davon, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht
an vertraglich vereinbarte Höchstleistungsgrenzen gebunden sind. Da
sich bei der gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bislang nur
gewählte Ehrenamtsträger freiwillig versichern können, haben einige
Bundesländer für die bürgerschaftlich Engagierten, die kein
offizielles Amt innehaben, zusätzliche Sammelverträge mit
Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Diese Sammelverträge
versichern Freiwillige, die keinen privaten oder gesetzlichen
Unfallschutz haben, bei der Ausübung ihres Ehrenamtes. Bestehen aber
andere, private oder gesetzliche Unfallversicherungen, müssen diese
zuerst in Anspruch genommen werden. Zur Ehrenamtsversicherung
informieren die VBG-Experten unter der Telefonnummer 040 5146-1970,
E-Mail ehrenamt@vbg.de.

Zu diesem Thema steht unter www.vbg.de/presse eine Pressegrafik
zum Download im PDF- und Excelformat zur Verfügung.


Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung. 16,6 Millionen
Menschen in der Bundesrepublik sind Versicherte der VBG:
Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in
stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in
berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den
über 550.000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen
aus über 100 Branchen, wie z.B. Banken und Versicherungen,
Zeitarbeitsunternehmen, freie Berufe, Unternehmen der IT-Branche
sowie Sportvereine.

Originaltext: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=16868
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_16868.rss2

Pressekontakt:
VBG
Daniela Dalhoff
PR-Referentin
22281 Hamburg
Tel.: 040 5146-2525
Fax: 040 5146-2255
daniela.dalhoff@vbg.de


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