CSU-Landesgruppe / Mayer: Vetorecht der Mitgliedstaaten bei Innen- und Justizpolitik muss erhalten bleiben
Geschrieben am 22-09-2006 |
Berlin (ots) - Zu dem gescheiterten Vorstoß der EU-Kommission für eine Abschaffung der nationalen Vetorechte in der europäischen Innen- und Justizpolitik erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Der Vorstoß der EU-Kommission, das Vetorecht der Mitgliedstaaten bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen abzuschaffen, wurde von den Mitgliedstaaten in Tampere richtigerweise verhindert. Ich begrüße es ausdrücklich, dass gerade die Bundesregierung diesen Plänen eine klare Absage erteilt hat. Das europäische Vertragswerk ist ein ausgewogenes Gesamtpaket, aus dem nicht beliebig einzelne Teile herausgelöst werden können. Die europäische Zusammenarbeit von Polizei und Justiz ist auf einem richtigen Weg und hat bereits zu guten Ergebnissen geführt.
Ebenso wenig darf das Einstimmigkeitsprinzip im Bereich der legalen Zuwanderung aufgegeben werden, was die Kommission im Juni vorgeschlagen hatte. Hier verweise ich auf den Verfassungsvertrag. Darin wurde ausdrücklich festgehalten, dass die Mitgliedstaaten auch künftig entscheiden können, welche und wie viele Ausländer zum Zwecke der Arbeitssuche einreisen dürfen. Dies muss mit Blick auf den immer noch schwierigen Arbeitsmarkt in Deutschland auch weiterhin gelten.
Originaltext: CSU-Landesgruppe Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9535.rss2
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