Lausitzer Rundschau: Zu NPD/Verbotsverfahren: Verbietet sie!
Geschrieben am 24-09-2006 |
Cottbus (ots) - Die Lausitzer Rundschau, Cottbus, zu NPD/Verbotsverfahren:
Mit dem Rechtsstaat kann man der Gesinnung von Menschen nicht beikommen. Insofern ist es richtig, sich mit dem Wiederaufleben der braunen Verbrecherideologie vor allem politisch auseinanderzusetzen. Unser Rechtsstaat bietet aber andererseits eine Menge Möglichkeiten, Verfassungsfeinden ihre politische Propaganda zu erschweren. Diese werden, wie erst jüngst durch ein neues Gesetz gegen Aufzüge auf Friedhöfen, auch genutzt. Die schärfste Waffe gegen die Propagandisten einer anderen Republik ist das Parteienverbot. Aber es fehlt der politische Wille, sie anzuwenden. Gegen einen neuen Verbotsantrag sprechen die Erfahrungen mit dem letzten gescheiterten Versuch. Da wurde offenkundig, dass die Rolle, die diverse Institutionen des Verfassungsschutzes in der NPD spielen, überaus dubios ist. Aber es wäre heute, Jahre danach, ein Armutszeugnis, wenn immer noch der Verdacht bestehen könnte, die NPD werde amtlicherseits gesteuert. Es wäre ein Skandal, wenn rechtsradikale Parteien nur deswegen schwer zu verbieten sind, weil aus Steuergeldern bezahlte Spitzel die verfassungsfeindliche Richtung vorgeben. Wenn die NPD weiterhin in ihrer Spitze von staatlichen Zuträgern durchsetzt sein sollte, so haben die Verantwortlichen nichts gelernt. Dann wäre schleunigst über das notwendige Maß der Ausspähung einer Partei zu reden, die ganz offen gegen das Grundgesetz Front macht. Ein Verbotsverfahren darf jedenfalls nicht an dem Erkenntnisgewinn der Verfassungsschützer scheitern. Die NPD ist keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Amtsstuben. Parteien genießen in Deutschland außergewöhnliche Privilegien. Sie werden vom Gesetz her in der Erfüllung ihrer Aufgaben gefördert. Dies zeigt sich beispielsweise in der Wahlkampfkostenerstattung. Davon profitieren in besonderem Maße die Rechtsradikalen. Sie bekommen Millionen aus dem Staatssäckel zur Verbreitung ihrer Parolen. Und ihre Mandatsträger genießen darüber hinaus alle besonderen Rechte von Parlamentariern. In Sachsen und jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern werden die Landtagsfraktionen der NPD - wie die aller anderen Parteien auch - üppig ausgestattet mit Zuschüssen. Es ist nicht im Sinne der Verfassung, dass von solch einem sowieso fragwürdigen System auch noch die profitieren, die erklärte Gegner der Demokratie sind. Deswegen wird es Zeit, Grenzen zu ziehen. Die NPD hat im Rechtsstaat vor allem einen Anspruch, verboten zu werden!
Originaltext: Lausitzer Rundschau Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_47069.rss2
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