Riegert: Sportgerichtsbarkeit im Kampf gegen Doping nicht aushebeln
Geschrieben am 28-09-2006 |
Berlin (ots) - Der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert MdB erklärt zur Anhörung "Doping" im Sportausschuss des Deutschen Bundestages:
Sport, Sachverständige und Politiker waren sich nach der Anhörung einig: Der Sport muss seine Anstrengungen im Kampf gegen Doping national und international verstärken. Das sofortige mehrjährige Startverbot bis zu 4 Jahren nach dem Grundsatz der "strict liability" kommt einem Berufsverbot gleich und ist die schärfste Waffe im Kampf gegen Doping. Kontrollsystem, Kontrolldichte und Sanktionen müssen ausgebaut und international harmonisiert werden. Umstritten war und bleibt, den Besitz von Dopingsubstanzen bei Sportlern unter Strafe zu stellen. Die immer wiederholte Behauptung, in anderen europäischen Ländern sei der Besitz von Dopingmitteln explizit bei Sportlern unter Strafe gestellt, wurde eindeutig widerlegt. Dennoch sollte geprüft werden, ob ein Besitzstraftatbestand den Kampf gegen Doping fördere oder, wie von Sachverständigen überzeugend dargelegt, dem Sport die schärfste Waffe der sofortigen Wettkampfsperre entziehen würde. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Besitzstrafbarkeit und den Straftatbestand "Sportbetrug" konnten nicht ausgeräumt werden. Nach dieser Anhörung dürfte die Einführung eines Straftatbestandes "Sportbetrug" jedoch endgültig vom Tisch sein.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will keine Gesetzessymbolik; sie wird vorhandene gesetzliche Regelungen überprüfen und verschärfen, wenn dies dem Sport im Kampf gegen Doping hilft.
Vorschläge der Sportministerkonferenz, der Rechtskommission des deutschen Sportes und des Bundesinnenministeriums liegen vor.
Die Sportpolitiker von CDU/CSU und SPD haben sich auf ein Bündel von Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung des Dopings verständigt:
- Änderungen gesetzlicher Regelungen im BGB, ZPO und ArbGG, um die Eigenverantwortung und Schiedsgerichtsbarkeit der Sportverbände zu stärken;
- Kennzeichnungspflicht für dopingrelevante Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen im Sinne des Arzneimittelgesetzes;
- Einschränkung des freien Warenverkehrs für Medikamente, die als Dopingmittel eingestuft sind, durch Ergänzung des AMG;
- Unverzügliche Prüfung, ob anabole Steroide im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes als suchtgefährdend anzusehen sind;
- Erarbeitung eines Gesetzentwurfes, um die Strafbarkeit des bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Dopingsubstanzen zu verschärfen und als Katalogstraftat dem § 100 STPO anzufügen;
- Prüfung, inwieweit Doping durch Gen-Manipulation im Sport möglich ist und wie Manipulationen erkannt und unterbunden werden können;
- Schnellstmögliche Ratifizierung der am 19. Oktober 2005 durch die Generalkonferenz der UNESCO verabschiedeten Internationale Konvention gegen Doping im Sport.
Darüber hinaus wird den Ländern vorgeschlagen, Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten, um die erkennbaren Vollzugsdefizite zu beheben, präventive Maßnahmen durch Aufklärung und Informationen zu verstärken, zu prüfen, inwieweit Fitnessstudios und ähnliche Betriebe durch eine Regelüberwachung durch Polizei und Ordnungsbehörden kontrolliert werden können und die NADA bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben finanziell zu unterstützen.
Wir sollten diese Vorschläge zur wirksamen und effektiven Bekämpfung des Dopings zügig in das parlamentarische Verfahren einbringen.
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