Studie von Linklaters und Uni Regensburg: Fairness Opinions sichern Vorstand und Aufsichtsrat zunehmend ab - aber viele AGs lassen Transaktionspreise noch nicht unabhängig bewerten
Geschrieben am 05-10-2006 |
Köln (ots) -
- Querverweis: Die Studie "Fairness Opinion" liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/dokumente.html abrufbar -
Über die Hälfte der deutschen Aktiengesellschaften lassen die finanziellen Parameter bei Unternehmenstransaktionen noch nicht unabhängig beurteilen. Das ist das Ergebnis einer Studie unter über 100 deutschen Aktiengesellschaften, die die Linklaters-Tochter O&R Corporate Finance GmbH (ORCF) in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Finanzdienstleistungen der Universität Regensburg erarbeitet hat. Danach dürfte die Zahl der Fairness Opinions in den kommenden Jahren aber steigen - insbesondere zur rechtlichen Absicherung von Vorstand und Aufsichtsrat. Im Rahmen einer Fairness Opinion nimmt ein Sachverständiger aus finanzieller Sicht zur Angemessenheit einer Angebotsleistung im Rahmen einer Transaktion Stellung.
Der Studie zufolge hat ein Drittel der Unternehmen bereits mehrfach eine Fairness Opinion in Auftrag gegeben. Als wichtigstes Ziel nannten die Befragten die rechtliche Absicherung von Vorstand und Aufsichtsrat (52 %). Danach rangierten das Motiv der Informationsbeschaffung (29 %), die Überzeugung kritischer Aktionäre (22 %) sowie Abbau von Informationsasymetrien und das Erreichen von Transparenz (19 %). Auftraggeber von Fairness Opinions sind überwiegend die Vorstände. Dr. Wolfgang Krauel, Gesellschaftsrechtsexperte bei Linklaters: "Die Fairness Opinion dient zunehmend der Dokumentation einer sorgfältig vorbereiteten unternehmerischen Entscheidung."
Vorstände sind nach einer im November 2005 in das Aktiengesetz eingefügten Vorschrift dann von einer möglichen Haftung für ihre Entscheidungen befreit, wenn sie vernünftigerweise annehmen konnten, auf Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft gehandelt zu haben (§ 93 Abs. 1 AktG). Dieser Maßstab gilt grundsätzlich auch für Geschäftsführer.
"Das Gesetz fordert zwar nicht, die Angemessenheit der finanziellen Parameter einer Transaktion prüfen zu lassen", sagt Linklaters-Partner Krauel, "das Einholen einer unabhängigen Fairness Opinion indiziert aber, dass die entsprechende Sorgfalt angewendet wurde."
Die Studie stellt fest: Je größer das Unternehmen und je höher das Transaktionsvolumen, desto größer die Tendenz zu Fairness Opinions. Wolfgang Essler, Geschäftsführer der O&R Corporate Finance GmbH (ORCF): "Bei großvolumigen Transaktionen ist sie bereits die Regel, bei mittelgroßen Transaktionen nimmt die Beauftragung spürbar zu." Eine deutliche Mehrheit (75 %) sprach sich dafür aus, dass mindestens zwei Bewertungsverfahren zum Einsatz kommen sollten. Essler: "Die DCF-Methode bzw. die Ertragswertmethode wurden als zentrale Bewertungsverfahren genannt. Multiplikatorverfahren werden regelmäßig zur Plausibilisierung verwendet."
Weitere Ergebnisse: - 75% der Befragten meinen, dass sowohl Käufer und Verkäufer als auch die Zielunternehmen dieses Instrument nutzen sollten. - 80 % der Befragten sprachen sich dafür aus, bei nicht-börsennotierten Zielunternehmen generell eine Fairness Opinion zu fordern, bei börsennotierten Targets forderten noch 60 % ein Gutachten. - Neben Aussagen zur Angemessenheit des Preises und der Informationsbasis des Gutachters wurden auch die Darstellung von Vorbehalten bezüglich der vom Management erstellten Business-Pläne und eventuelle Interessenkonflikte für wichtig bzw. sehr wichtig gehalten.
Über 100 deutsche Aktiengesellschaften beteiligten sich an der erstmals durchgeführten Umfrage - darunter über die Hälfte aller DAX- und über ein Drittel aller M-DAX-Unternehmen. "Diese Rücklaufquote stellt eine gute Basis für die empirische Untersuchung dar. Das ist mit anerkannten Untersuchungen aus den USA durchaus vergleichbar" fassen Prof. Dr. Klaus Röder und Dr. Sebastian Lobe vom Lehrstuhl für Finanzdienstleistungen zusammen.
--- Linklaters berät weltweit führende Unternehmen und Finanzinstitute im Wirtschafts- und Steuerrecht. Aus Büros in den wichtigen internationalen Wirtschafts- und Finanzzentren bieten wir unseren Mandanten Lösungen bei komplexesten Herausforderungen. www.linklaters.com
Die O&R Corporate Finance Beratungsgesellschaft mbH bündelt die Corporate Finance-Aktivitäten von Linklaters und ist spezialisiert auf Unternehmensbewertungen, Financial Due Diligence Prüfungen sowie die betriebswirtschaftliche Beratung im Rahmen von wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. www.orcf.de
Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzdienstleistungen an der Universität Regensburg (Prof. Dr. Klaus Röder) befasst sich insbesondere mit empirischer Kapitalmarktforschung. www-cgi.uni-regensburg.de/Fakultaeten/WiWi/roeder/
Originaltext: Linklaters Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63774 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63774.rss2
Kontakt: Jörg Overbeck +49 221 2091-821, +49 172 690 7510 joerg.overbeck@linklaters.com
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