Bundesnotarkammer: Vorwürfe der EU-Kommission gegen Deutschland wegen des Zugangs zum Notarberuf sind nicht begründet
Geschrieben am 12-10-2006 |
Berlin (ots) - Die EU-Kommission will ein Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, wegen des Zugangs zum Notarberuf einleiten. Sie bemängelt, dass die Diplomanerkennungsrichtlinie insoweit nicht umgesetzt sei. Kern ist die Frage, ob die Europäische Union oder ausschließlich die Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für den Zugang zum Notarberuf regeln dürfen, z.B. ob der Notarberuf lediglich einem Angehörigen des jeweiligen Mitgliedstaates vorbehalten sein darf. Andere Bestimmungen des notariellen Berufsrechts und das Kostenrecht sind entgegen anderslautender Äußerungen nicht Gegenstand des Verfahrens.
Hintergrund des Streites ist die Frage der Reichweite des Art. 45 EG-Vertrages. Danach sind hoheitliche Tätigkeiten von der Regelungsbefugnis der EU ausgenommen, insbesondere gelten europäische Richtlinien in diesem Bereich nicht. "Deutsche Notare sind ausschließlich hoheitlich tätig. Art. 45 EG-Vertrag gilt uneingeschränkt" sagt Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. " Dies ist angesichts der Europäischen Rechtsentwicklung der vergangenen Jahre kaum noch zu bezweifeln. Die Vorwürfe der EU-Kommission sind unbegründet."
Deutsche Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie nehmen originäre Staatsaufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege wahr und stehen deswegen dem Richter nahe, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung festgestellt hat. Auch EuGH, EU-Kommission und Europäisches Parlament haben in den vergangenen Jahren der Beurkundungs- und Beglaubigungstätigkeit der Notare hoheitlichen Charakter beigemessen. Zudem sind notarielle Urkunden auch nach dem europäischen Recht wie gerichtliche Urteile vollstreckbar.
"Dass das Verfahren nach jahrelangem Ruhen wieder aufgegriffen wird, ist kaum nachvollziehbar", sagt Dr. Tilman Götte. "Denn die Diplomanerkennungsrichtlinie läuft im Oktober 2007 aus. Sie wird durch die Berufsqualifikationsrichtlinie ersetzt. Diese enthält einen Hinweis, dass die Anwendung von Art. 45 EG-Vertrag unberührt bleibt, insbesondere auf Notare."
Über die Bundesnotarkammer:
Die Bundesnotarkammer ist die Dachorganisation aller Notarkammern in den Ländern. Sie erarbeitet in allen für die Notare relevanten Fragen gemeinsame Positionen, entwickelt neue Konzepte und vertritt die Notare insbesondere gegenüber politischen und wirtschaftlichen Institutionen. Auf diese Weise betreut sie die Belange von ca. 9.000 Notaren in ganz Deutschland.
Originaltext: Bundesnotarkammer Berlin Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61304 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61304.rss2
Ansprechpartner: Dr. Dirk Harders Pressesprecher Bundesnotarkammer Mohrenstraße 34 10117 Berlin Tel. (030) 38 38 66 - 0 Fax (030) 38 38 66 - 66 e-mail: bnotk@bnotk.de
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