Bruttoprinzip in der Sozialhilfe beibehalten!
Geschrieben am 13-10-2006 |
Berlin (ots) -
Bundesregierung beabsichtigt Einführung des Nettoprinzips in der Eingliederungshilfe
Am 19.10.2006 wird der Bundestag in 2. und 3. Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze abschließend beraten. Hierin schlägt die Bundesregierung mit der Streichung des § 92 Abs.1 SGB XII die Einführung des Nettoprinzips in der Eingliederungshilfe vor. Das würde bedeuten, dass die grundsätzliche Vorleistungspflicht des Sozialhilfeträgers bei Leistungen der Eingliederungshilfe ersatzlos entfällt und dieser mit der Durchführung der Leistungen so lange warten kann, bis die Kostenbeiträge von den behinderten Menschen bzw. deren Angehörigen erbracht werden.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) lehnt die Einführung des Nettoprinzips ab, da sie den Selbstbestimmungsgedanken des SGB XII und SGB IX konterkariert. "Auf diese Weise würde der Zugang zu den erforderlichen Hilfeleistungen für die ohnehin benachteiligten Leistungsberechtigten massiv erschwert werden", erklärt Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa, der bundesweit über 4.500 private Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe vertritt. "Auch für die Einrichtungen würde sich ein erhöhter Kosten- und Verwaltungsaufwand ergeben, falls von ihnen die Unterstützung der Leistungsberechtigten in Finanzierungsfragen und deren Überwachung erwartet wird, ohne dass die Refinanzierung gesichert ist."
Eine weitere Leistungseinschränkung wird beim notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen befürchtet. So sollen zukünftig die neben Bekleidung und Barbetrag gewährten, notwendigen Leistungsergänzungen wegfallen. "Trotz Kompensation durch Erhöhung des Barbetrages von 26% auf 28% des Eckregelsatzes wird hierbei die erhebliche finanzielle Mehrbelastung der Bewohnerin-nen und Bewohner nicht angemessen berücksichtigt", kritisiert Herbert Mauel. "Vielmehr ist eine Beibehaltung der ursprünglichen Regelung sowie eine signifikante Erhöhung des Barbetrages unerlässlich."
Nach einem Vorschlag des Bundesrates soll ferner die bisher in Form eines Darlehens erfolgende Übernahme der Zuzahlungsbeträge zur GKV seitens der Sozialhilfeträger entfallen. Der bpa lehnt dies gleichfalls ab, da es sich hierbei um eine pragmatische Lösung handelt, die sowohl den Hilfeempfängern als auch den Einrichtungen zugute kommt. "Es ist nicht verständlich, weshalb bereits nach kurzer Zeit die einmal gefundene Kompromissregelung der Darlehensgewährung aufgehoben werden soll. Wenn man die hilfebedürftigen Menschen tatsächlich unterstützen wollte, müssten diese vollständig von den Zuzahlungen zur GKV befreit werden", so Herbert Mauel.
Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17920 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17920.rss2
Für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60.
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