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Gehb/Granold: Straftatbestand "Stalking" jetzt wirksam gestaltet

Geschrieben am 18-10-2006

Berlin (ots) - Der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB und die zuständige
Berichterstatterin im Rechtsauschuss, Ute Granold MdB erklären zu der
heutigen Sachverständigenanhörung zu den Gesetzentwürfen zu einem
Stalking-Bekämpfungsgesetz:

Stalking, also die fortgesetzte Verfolgung, Belästigung und
Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen, muss in unserer
Gesellschaft endlich ernst genommen und darf nicht länger als
"Kavaliersdelikt" angesehen werden. Das haben auch die
Sachverständigen in der heutigen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des
Deutschen Bundestages bekräftigt. Deshalb muss das
Gesetzgebungsvorhaben nun schnell abgeschlossen werden.

Der durch das Stalking-Bekämpfungsgesetz zu schaffende eigene
Straftatbestand wird diesbezüglich Signalwirkung haben. Durch das
Gesetz werden neue Möglichkeiten eröffnet, die Opfer besser als
bisher zu schützen. Die nach geltendem Recht bestehenden erheblichen
Strafbarkeitslücken werden endlich geschlossen. So sind etwa ständige
Verfolgung und Telefonterror, die noch nicht nachweislich zu
körperlichen Schäden geführt haben, bislang strafrechtlich nicht
bekämpfbar. Die bestehenden zivilrechtlichen Schutzanordnungen des
Gewaltschutzgesetzes können hier keine Abhilfe schaffen. Dem Opfer
kann in der Regel nicht zugemutet werden, zunächst vor einem
Zivilgericht eine Unterlassungsverfügung zu erwirken. Erst wenn der
Stalker dagegen verstößt, macht er sich nach geltendem Recht
strafbar. Vorher können die Strafverfolgungsbehörden bisher nicht
tätig werden.

Deshalb war es wichtig, dass es in den bisherigen Gesprächen der
Koalitionspartner gelungen ist, die beiden vorliegenden
Gesetzentwürfe der Bundesregierung und des Bundesrates in
wesentlichen Punkten zusammenzuführen. Dadurch werden nicht mehr nur,
wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung bislang vorgesehen, Fälle
des besonders schweren Stalking, sondern sämtliche Fälle des Stalking
sachgerecht erfasst - in besonders schweren Fällen nunmehr sogar mit
der Möglichkeit, den Täter rechtzeitig in Haft zu nehmen (sog.
Deeskalationshaft). Mit diesem Konsens wird es möglich sein, den
Betroffenen und der Praxis schon bald mit dem lange erwarteten Gesetz
wirksam zu helfen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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