Stuttgarter Nachrichten: Lammert: Gesetz soll Diäten regelmäßig prüfen - Bundestagspräsident: "Höhe und Entwicklung der Bezüge in eine nachvollziehbare Regelmäßigkeit bringen"
Geschrieben am 27-10-2006 |
Stuttgart (ots) - Bundestagspräsident Norbert Lammert regt eine gesetzliche regelmäßige Prüfung der Abgeordnetendiäten an. "Ich würde eine gesetzliche Regelung befürworten, die die Höhe und Entwicklung der Bezüge in eine nachvollziehbare Regelmäßigkeit bringt", sagte er im Interview mit den Stuttgarter Nachrichten (Freitag). Das Gesetz solle andere Einkommensentwicklungen in anderen Berufsfeldern berücksichtigen, nicht nur im öffentlichen Dienst. "Alles, was nicht nachvollziehbar geschieht, zieht zwangsläufig den Vorwurf der Willkür und der Selbstbedienung nach sich", so der CDU-Politiker.
Das Bundesverfassungsgericht habe Ende der sechziger Jahre angeregt, die Diäten auf steuerpflichtige Einkommen umzustellen. "Es wird auch heute darauf bestehen, dass der Bundestag die für seine Mitglieder geltenden Regelungen selbst beschließt. Aber daraus folgt nicht zwangsläufig, dass er Jahr für Jahr oder alle drei oder sechs Jahre die Bezüge ändert. Das könnte auch auf einem gesetzlich geregeltem Verfahren basieren."
Der Parlamentspräsident sagte, die Besoldung für die Wahrnehmung politischer Ämter bliebe hinter den Bezügen von Aufgaben jenseits der Politik - mit vergleichbarer Bedeutung und Arbeitsbelastung - weit zurück. "Im Übrigen hält sich das Mitleid der Öffentlichkeit über den immer größeren werdenden Abstand der Bezüge des politischen Personals in Grenzen." Das Drama der Parlamente sei, dass sie nach Verfassungsrechtsprechung über die Bezüge ihrer Mitglieder selbst entscheiden müssen. "Man kann sich über die Unregelmäßigkeit der Anhebungen empören; dass aber irgendetwas geheim und undurchsichtig geschieht, stimmt einfach nicht." Grundsätzlich könne die Besoldung der Abgeordneten nicht unabhängig von Altersversorgung und mandatsspezifischen Bedingungen diskutiert werden, so Lammert.
Der CDU-Politiker plädiert zudem dafür, dass auch Bundestagskandidaten offen legen müssen, welchen Nebentätigkeiten sie nachgehen. "Es gibt zwingende Gründe, den Wählern offen zu legen, ob und welche andere Tätigkeiten ein Abgeordneter wahrnimmt. Ich halte es sogar für wichtig zu fragen, ob gleiches nicht auch für Kandidaten gelten muss. Drittens geht es darum, ob damit verbundene Einkünfte auch veröffentlicht gehören."
Originaltext: Stuttgarter Nachrichten Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=39937 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_39937.rss2
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