Aktionsbündnis Qualität in der Hilfsmittelversorgung / Gesundheitsreform: Ausschreibungsverfahren für Hilfsmittel gefährdet Mittelstand und wohnortnahe Versorgung
Geschrieben am 27-10-2006 |
Berlin (ots) - Das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung" hält nicht, was sein Name verspricht. Bei der Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln wird das genaue Gegenteil erreicht, nämlich eine Konzentration auf wenige Anbieter. Daher müssen sich rund sechs Millionen Menschen in Deutschland auf gravierende Änderungen bei ihrer Versorgung mit Gehhilfen, Inkontinenzartikeln oder Atmungshilfen einstellen. Mehrere tausend Sanitätshäuser, Orthopädiehandwerksfirmen und Homecare-Unternehmen mit weit über 100.000 Mitarbeitern fürchten um ihre Existenz. Darauf hat heute (27.) das "Aktionsbündnis Qualität in der Hilfsmittelversorgung" in Berlin aufmerksam gemacht.
Hintergrund dieser Warnungen ist eine Neuregelung im Gesundheitsreformgesetz. Demnach sollen die Krankenkassen die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln ausschreiben und nur das Unternehmen beauftragen, das das günstigste Angebot vorgelegt hat. Alle anderen Anbieter haben das Nachsehen. Da die Krankenkassen für die meist regional tätigen Sanitätshäuser, Orthopädiehandwerker und Homecare-Unternehmen oft der dominierende Abnehmer sind, würden diese Firmen in ihrer Existenz gefährdet.
Der Vorsitzende des Bundesinnungsverbands Orthopädietechnik, Frank Jüttner, betonte: "Durch derartige K.o.-Ausschreibungen werden zwangsläufig die Strukturen der mittelständischen Unternehmen zugunsten einiger Großanbieter zerstört. Leistungserbringern, die nicht den Zuschlag erhalten, wird der Zutritt zum Markt verwehrt mit der Konsequenz, innerhalb kürzester Zeit ein Insolvenzverfahren einleiten zu müssen."
Das von verschiedenen Verbänden des Sanitätshandels, des orthopädischen Handwerks und der Hilfsmittelhersteller getragene Aktionsbündnis fordert den Gesetzgeber daher auf, auf diese Neuregelung zu verzichten. Andernfalls würden nicht nur die mittelständischen Anbieterstrukturen zerstört, sondern auch die wohnortnahe Versorgung der Versicherten gefährdet. Denn den Versicherten werde das Recht genommen, Hilfsmittel von einem Leistungserbringer ihres Vertrauens zu beziehen.
Das "Aktionsbündnis Qualität in der Hilfsmittelversorgung" fordert daher Bundestag und Bundesrat auf, den vorliegenden Gesetzentwurf zu ändern. Anders seien eine qualitätsgesicherte, individuelle Versorgung der Patienten sowie eine uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Patientenwahlrechts nicht möglich. K.o.-Ausschreibungen verhinderten sie. Als generelle Vertragsoption werden Ausschreibungen daher vom Aktionsbündnis abgelehnt. Stattdessen sollten die Krankenkassen selbst entscheiden, welche der gesetzlich möglichen Vertragsoptionen für die Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern für sie und ihre Patienten sinnvoll sind. In jedem Falle müsse gewährleistet werden, dass qualifizierte Leistungserbringer abgeschlossenen Verträgen beitreten können.
Originaltext: BVMed Bundesverband Medizintechnologie Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53170 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53170.rss2
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