Bleser/Klöckner: Fachgespräch zum "Girokonto für jedermann" zeigt Knackpunkte auf
Geschrieben am 20-03-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Diskussionsrunde zum Thema 'Girokonto für jedermann' mit Vertretern der betroffenen Bundesverbände, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Das von der AG Verbraucherschutz der Unions-Fraktion anberaumte Fachgespräch zum Thema "Girokonto für jedermann" hat gezeigt, wo die Ansatzpunkte für verbrauchernahe Lösungen liegen könnten.
Das Girokonto ist für die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben zu einer unverzichtbaren Einrichtung geworden. Wer kein Girokonto besitzt, kann die Zahlungsvorgänge des täglichen Lebens - z. B. Mietzahlungen, Rechungen oder den Empfang von Lohngeldern - nicht problemlos vornehmen. Deshalb ist heutzutage ein Verzicht auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr kaum mehr möglich - in diesem Punkt sind sich alle Beteiligten einig.
Von den Bankenverbänden wird deshalb seit 1995 eine Selbstverpflichtung zur Einräumung eines "Girokontos für jedermann" eingeräumt: So werden aktuell 1,9 Millionen Konten in dieser Form geführt. Dennoch gibt es sowohl auf Verbraucherschutzseite als auch auf Seite der Banken Beschwerden: Insbesondere die Schuldnerverbände beklagen eine immer noch zu hohe Zahl von Bürgern, denen ein Girokonto verwehrt wird. Probleme, ein Girokonto einrichten zu lassen gibt es nach Aussage der Schuldnerberatungsstellen insbesondere in den Fällen einer Kontopfändung oder eines negativen SCHUFA-Eintrages. Die Verbraucherzentralen führen zudem an, dass viele Betroffene nicht ausreichend über ihre Möglichkeiten zur Schlichtung einer Kontoablehnung seitens der Banken informiert werden.
Von Seiten der Banken werden der hohe bürokratische Aufwand sowie die zusätzlichen Verwaltungskosten als Problempunkte benannt. So verursacht die Einrichtung eines 'Girokontos auf Guthabenbasis' acht mal so viel Bearbeitungsaufwand, wie ein Standartkonto.
Ein Ansatz zur Lösung des Problems könnte nach Ansicht aller Diskussionsteilnehmer in einer Reform des Kontopfändungsrechts liegen. Insbesondere die Einführung eines pfändungsfreien Sockelbetrages wird von allen Seiten propagiert. Um einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, muss die Herkunft dieses Sockelbetrages für die Geldinstitute unaufwändig und zugleich haftungssicher festgestellt werden können. Zudem muss über den gesetzlichen Ausschluss der Dauerwirkung bei Kontopfändungen nachgedacht werden.
Bei mittlerweile 3,1 Millionen privater Haushalte, die überschuldet oder insolvent sind, sollte hier angesetzt werden, um die Menschen nicht in einen Teufelskreis aus Verschuldung, Kontosperre und Ausschluss aus dem wirtschaftlichen Leben abgleiten zu lassen.
Die weitere politische Diskussion wird nun eng mit den federführenden Ausschüssen Finanzen und Recht abzustimmen sein. Zudem soll auch der Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses, der in den kommenden Wochen veröffentlicht wird, abgewartet werden.
Ebenfalls auf der politischen Agenda steht das Thema Scoring, ein mathematisches Verfahren, welches vermehrt von Banken, Versicherungen und Mobilfunkanbietern genutzt wird, um die Kreditwürdigkeit von Kunden einzustufen. Dem Schutz der Verbraucher vor einer Überschuldung einerseits, stehen hier die Datenschutzinteressen und Transparenz andererseits gegenüber.
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