DStGB zur Einigung bei den Unterkunftskosten
Geschrieben am 03-11-2006 |
Berlin (ots) - Deutliche Aufstockung des Bundesanteils ist positives Signal - Gesamtbetrag zur deutlichen Entlastung der Kommunen nicht ausreichend - Gerechtere Verteilung unverzichtbar
Die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten der Hartz-IV-Empfänger soll nach der heute getroffenen Einigung auf 4,3 Mrd. Euro angehoben werden. Der Bund wollte ursprünglich nur 2 Mrd. Euro bezahlen. Kommunen und Länder hatten 5,8 Mrd. Euro gefordert.
"Die vorgesehene Erhöhung ist eine deutliche Bewegung auf Seiten des Bundes und damit ein positives Signal", sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes heute in Berlin. "Dieser Betrag ist allerdings nicht die spürbare Entlastung der Kommunen, die die Politik uns versprochen hat. Auch die Erwartung des Bundes, aus der Entlastung könnten die Kommunen 1,5 Mrd. Euro jährlich zusätzlich in die Kinderbetreuung investieren, wird so nicht in Erfüllung gehen können. Wer bessere Kinderbetreuung, mehr Jugendarbeit, mehr Schutz vor Verwahrlosung und mehr Anstrengungen der Kommunen im Arbeitsmarkt will, muss die Finanzkraft der Kommunen stärken. Anderenfalls wird der Bürger enttäuscht und die Politikverdrossenheit gesteigert", sagte Landsberg. Gerade vor dem Hintergrund der sprudelnden Steuereinnahmen muss die Investitionskraft der Kommunen deutlich gestärkt werden, damit mehr Arbeitsplätze vor Ort entstehen und sich der Aufschwung fortsetzt.
Bei den Unterkunftskosten muss jetzt ein gerechteres Verteilungsverfahren sichergestellt werden. Die vereinbarte Summe muss gleichmäßig verteilt werden, so dass die tatsächlichen Unterkunftskosten der Kommunen wenigstens ausgeglichen werden können. Bisher sind insbesondere die Stadtstaaten eindeutige Gewinner, während viele Kommunen in den Flächenländern nicht entlastet, sondern sogar belastet werden. Das ist nicht akzeptabel.
"Die Kosten für Hartz IV werden nur sinken, wenn wir endlich eine Qualifizierungsoffensive für Jugendliche einleiten, die Verkrustung des Arbeitsrechts aufbrechen und Arbeitsmöglichkeiten schaffen, insbesondere für die 2,8 Mio. gering qualifizierten Langzeitarbeitslosen", sagte Landsberg abschließend.
Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53970 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
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Franz-Reinhard Habbel Sprecher des DStGB Tel.: 030/77307-225 E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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