Fahrenschon/Hauer: Transparenzrichtlinie marktgerecht umsetzen
Geschrieben am 08-11-2006 |
Berlin (ots) - Zur Beratung des Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklären die zuständigen Berichterstatter der Koalitionsfraktion, Georg Fahrenschon MdB und Nina Hauer MdB:
CDU/CSU und SPD fördern mit der Umsetzung der Transparenzrichtlinie in deutsches Recht einen transparenten Finanzmarkt und verbessern die Informationsbasis der Investoren. Gleichzeitig erweist sich das von uns erarbeitete Regelwerk dank einer richtlinienkonformen und marktgerechten Umsetzung als praxisnah für die börsennotierten Unternehmen.
Die europäische Transparenzrichtlinie zielt auf europaweit einheitliche Regeln für die Berichtspflichten von Wertpapieremittenten ab. Zum Beispiel legen börsennotierte Unternehmen zukünftig EU-weit vergleichbare Bilanzen, Halbjahresfinanzberichte und Zwischenmitteilungen vor. Auf diesem Weg sollen die Anleger ermutigt werden, die EU als einheitlichen Finanzmarkt wahrzunehmen und grenzüberschreitend in Aktien oder Anleihen zu investieren.
In diesem Sinne soll dem Grundgedanken des Kapitalmarktschutzes und dem Geist der Richtlinie Rechnung getragen werden, ohne zugleich unnötige bürokratische Hürden aufzubauen. Getreu des Wortlauts der europäischen Richtlinie setzen wir uns daher für die Ausweitung der Bilanzkontrolle auf Halbjahresfinanzberichte börsennotierter Unternehmen ein. Dabei überprüft die unabhängige Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) den Inhalt der Halbjahresfinanzberichte, wenn ein Anlass, also ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, besteht. Das DPR überwacht zurzeit bereits die Jahresberichte der Emittenten durch anlassbezogene aber auch stichprobenartige Untersuchungen. Durch die Beschränkung auf anlassbezogene Prüfungen bei Halbjahresfinanzberichten wird eine ungerechtfertige und nicht richtlinienkonforme Mehrbelastung für die Unternehmen vermieden. Gleichzeitig bleibt aber für den Anleger gewährleistet, dass die DPR im Falle von Bilanzbetrug handlungsfähig ist.
Erklärtes Ziel des Koalitionsvertrages ist es, die Beteiligungstransparenz auf dem Kapitalmarkt zu erhöhen und so ein "Anschleichen" an börsennotierte Unternehmen zu erschweren. Mit der Einführung einer zusätzlichen Meldeschwelle für Unternehmensbeteiligungen von 3 % beschreiten wir keinen deutschen Sonderweg, sondern orientieren uns an anderen großen Finanzplätzen in Europa.
Mit dem Wahlrecht bei der prüferischen Durchsicht von Halbjahresberichten durch einen Wirtschaftsprüfer wird die europäische Richtlinienvorgabe 1:1 in deutsches Recht umgesetzt. Dies fördert die Eigenverantwortung der Unternehmen und stärkt den Finanzplatz Deutschland.
Auch bei den Regelungen zum "Bilanzeid" halten sich CDU/CSU und SPD streng an die europäischen Vorgaben. So wird diese persönliche Erklärung des Unternehmensvorstands, die die Richtigkeit der Bilanz bestätigt, durch die Worte "nach bestem Wissen" unter Wissensvorbehalt gestellt. Des Weitern wird die Nichtabgabe des Bilanzeids nicht unangemessen strafrechtlich verfolgt, sondern als Ordnungswidrigkeit und so mit Bußgeld geahndet.
Den Anforderungen der Richtlinie soll auch bei den Zwischenmitteilungen entsprochen werden. Anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen wird den Emittenten nun eine flexiblere Zeitspanne für deren Erstellung und Veröffentlichung zur Verfügung stehen; eine starre Umsetzung scheint nach den Ergebnissen der Anhörung unpraktikabel.
Die Große Koalition zeigt auch beim Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz ihren Willen und ihre Kraft, den Finanzmarkt in Deutschland zu stärken. Dabei haben wir ein für Emittenten und für Investoren ausgewogenes Regelwerk gefunden.
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