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Börsen-Zeitung: Unheiliges Versteckspiel, Kommentar zur Behandlung privater Veräußerungsverluste im Jahressteuergesetz 2007 von Angela Wefers

Geschrieben am 08-11-2006

Frankfurt (ots) - Schon Altkanzler Helmut Kohl hat den bewährten
Grundsatz verfolgt, wenn man im politischen Berlin - damals noch Bonn
- wirklich etwas geheim halten will, dann muss man es nur in einem
Gesetz verstecken. Diese Methode kennt auch die amtierende große
Koalition und wendet sie ebenso erfolgreich an. Diesmal hat es die
Anleger kalt erwischt.

Kurz vor "Toresschluss" speiste das Bundesfinanzministerium in das
Jahressteuergesetz 2007 eine Regelung ein, die selbst erfahrenen
Abgeordneten des Politbetriebs verborgen geblieben war. In einem
Paragrafendschungel von mehr als 200 Änderungen in 19 Gesetzen und
Verordnungen verbarg sich eine Neuerung, die Steuerpflichtigen
faktisch die Möglichkeit nimmt, alte Verluste aus
Wertpapierveräußerungen mit aktuellen Gewinnen zu verrechnen. Ein
Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), das 2005 zugunsten eines klagenden
Anlegers und Steuerzahlers ausgefallen war, der alte Verluste
zunächst erfolglos geltend gemacht hatte, wird damit rückwirkend
seiner Wirkung beraubt.

Die steuerliche Verrechnung alter Verluste aus
Wertpapiergeschäften ist zwar grundsätzlich möglich, die
Finanzverwaltung hatte aber darauf beharrt, dass solche Verluste in
einem Steuerverfahren zuvor festgestellt werden müssen, um sie im
Jahr der Verrechnung nutzen zu können. Der BFH hatte dieses von der
Finanzverwaltung selbst erdachte Feststellungsverfahren jedoch nicht
anerkannt und dem Kläger Recht gegeben.

Aus vielerlei Gründen ist es für Steuerpflichtige schwierig,
solche Verluste "feststellen" zu lassen. Das künftige gesetzliche
Verfahren schafft zwar Klarheit und einen Anspruch des
Steuerpflichtigen darauf, seine Verluste feststellen zu lassen und
für die Zukunft nutzbar zu machen. Benachteiligt sind aber all jene
Anleger, die diesen Schritt in der Vergangenheit versäumt haben oder
nicht machen konnten.

Nicht von ungefähr hat das Bundesfinanzministerium eine solche
Regelung noch vor der geplanten Einführung der Besteuerung von
privaten Veräußerungsgewinnen eingeschoben. Die alten Verluste aus
den schwierigen Börsenjahren 1999, 2000 und 2001 könnten den
Steuerschätzern sonst einen Strich durch die Rechnung manchen. Mit
klarer und konsistenter Gesetzgebung hat es nichts mehr gemein, wenn
nur noch Steuereinnahmen oder potenzielle -ausfälle zählen.

Originaltext: Börsen-Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30377
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30377.rss2

Rückfragen bitte an:
Börsen-Zeitung
Redaktion

Telefon: 069--2732-0


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