Kein massenhafter Missbrauch von Vermittlungsgutscheinen - Gesetzliche Änderungen wirken
Geschrieben am 09-11-2006 |
Nürnberg (ots) - Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet heute unter Berufung auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), dass es beim Einsatz von Vermittlungsgutscheinen zu massenhaftem Missbrauch gekommen sei. Die Zeitung berichtet über veraltete Ergebnisse, die schon längst auch öffentlich bekannt sind und in keiner Weise die heutige Praxis widerspiegeln.
Der BRH hatte im Jahr 2003 das Vermittlungsgutscheinverfahren geprüft. Seinerzeit wurden in knapp einem Drittel der Fälle Anhaltspunkte oder Nachweise für Missbrauch oder Mitnahmeeffekte gefunden. In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Grundlagen für den Vermittlungsgutschein verändert, um Missbrauch und Mitnahmeeffekte zu verhindern. Vor allem hat er die Auszahlung der ersten Rate für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung verschoben. Vor der Änderung wurde die erste Rate für den privaten Vermittler bereits nach Zustandekommen eines Arbeitsvertrages ausgezahlt. Seit dem 1. Januar 2005 wird diese erste Rate in Höhe von 1000,- Euro erst gezahlt, wenn das vermittelte Arbeitsverhältnis sechs Wochen Bestand hatte.
Der BRH hat in diesem Jahr eine so genannte Kontrollprüfung durchgeführt. Dabei hat er festgestellt, dass die gesetzlichen Neuregelungen erfolgreich waren. Anhaltspunkte oder Nachweise für einen Missbrauch von Vermittlungsgutscheinen lagen im Jahr 2005 nur noch in sieben Prozent der Fälle vor, nicht in 33 Prozent wie die Zeitung schreibt. Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Missbrauchsquote noch geringer, weil der BRH zum Teil auch Mitnahmefälle als Missbrauchsfälle gezählt hat. Im laufenden Jahr ist nach Einschätzung der BA ein weiterer Rückgang des Missbrauchs zu erwarten.
Von April 2002 (Einführung des Vermittlungsgutscheins) bis einschließlich Oktober 2006 wurden insgesamt mehr als 200.000 Gutscheine ausgezahlt. Im laufenden Jahr erwartet die BA eine Steigerung gegenüber 2005 um rund 60 Prozent. Die Aussage aus dem Zeitungsbericht, dass die Agenturen die Ausgabe der Vermittlungsgutscheine um 75 Prozent zurückgefahren haben, ist daher falsch und nicht nachvollziehbar.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2
Pressekontakt: Bundesagentur für Arbeit Presseteam Regensburger Strasse 104 D-90478 Nürnberg E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de Tel.: 0911/179-2218 Fax: 0911/179-1487
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