Bessere Information über Opferrechte gefordert / Weißer Ring bemängelt Defizite bei der Bekanntmachung und Umsetzung von Opferschutzbestimmungen / Bringschuld staatlicher Stellen eindeutig
Geschrieben am 21-03-2006 |
Mainz (ots) - Zum Tag der Kriminalitätsopfer (22. März) fordert der Weiße Ring eine übergreifende Verpflichtung staatlicher Stellen zur Information über Opferansprüche und Opferrechte. Damit werde ein deutliches Zeichen für die Solidarität der Gesellschaft mit den durch Gewalt und Kriminalität geschädigten Mitbürgern gesetzt.
Auf Initiative des Weißen Rings, der in diesem Jahr auf drei Jahrzehnte praktische Hilfe für Kriminalitätsopfer zurück blicken kann, sind zahlreiche gesetzliche Grundlagen für einen besseren Opferschutz geschaffen worden. Doch fehlt es weitgehend an der Bekanntmachung und Umsetzung solcher Regelungen mit der Folge, dass viele Geschädigte nach wie vor bei der Bewältigung der Tatfolgen auf sich alleine gestellt bleiben.
Für einen modernen Rechtsstaat wie Deutschland eine beschämende Bilanz, die eine Vielzahl von hilfsbedürftigen Kriminalitätsopfern durch inkonsequentes Handeln staatlicher Stellen immer wieder ein zweites Mal zum Opfer werden lassen. Zum staatlichen Gewaltmonopol gehörten auch Information, Schutz und Entschädigung der Opfer, so ein Sprecher des Weißen Rings, der mit rd. 2.800 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in 400 Außenstellen größten Opferhilfeeinrichtung im Lande.
Opfer bleiben zu oft auf sich alleine gestellt
Beispiele für mangelnde Information gibt es genug. So weiß kaum ein schwer geschädigtes Opfer, dass ihm gesetzlich verbriefte Entschädigungsleistungen durch Übernahme der Heilbehandlungskosten und bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch durch Rentenzahlungen zustehen. Rund 90 Prozent der jährlich potentiell anspruchsberechtigten Gewaltopfer stellen meist aus Unwissenheit erst gar keinen Antrag beim örtlichen Versorgungsamt. So verfehlt das 1976 in Kraft getretene Opferentschädigungsgesetz vielfach seine wichtige Aufgabe.
Wer als Opfer seiner Zeugenpflicht im Strafverfahren nachkommen muss, ist in aller Regel großen psychischen Belastungen ausgesetzt. Auch hier hat der Gesetzgeber im Laufe der letzten Jahre auf Wunsch steter Forderungen des Weißen Rings Regelungen geschaffen, um dem Schutz der Persönlichkeitsrechte schwer betroffener Opfer zu gewährleisten. Die Praxis sieht jedoch meist anders aus, weil selbst Polizeibeamten, Richtern und Rechtsanwälten aktuelle Opferrechtsbestimmungen nicht hinreichend oder überhaupt nicht bekannt sind.
"Wir wissen um die Defizite staatlicher Stellen, Opferrechte nachhaltig und verständlich zu vermitteln" so der Vorsitzende des Weißen Rings Prof. Dr. Reinhard Böttcher. Deshalb werde man insbesondere die Justiz- und Innenministerien, aber auch die Versorgungsverwaltung auffordern, offenzulegen, in welcher Form die Informationen an die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aber an die Betroffenen Opfer weitergegeben werden.
Wissenschaftliche Studie soll Informationsdefizite erforschen
Im Laufe dieses Jahres werde zudem eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, die belegen soll, warum so viele Opfer bei der Bewältigung bei der körperlichen, seelischen und wirtschaftlichen Folgen der erlittenen Straftat ohne staatliche Hilfe bleiben. Von den Ergebnissen, so Böttcher, erwartet sich der Weiße Ring ein deutliches Signal für alle gesellschaftlichen Kräfte, mehr an die Opfer als an die Täter zu denken.
Das Ziel ist klar: Jeder Bürger in unserem Land muss wissen, wie und wo er als Kriminalitätsopfer Hilfe erhalten kann. Der Weiße Ring wird diese Bringschuld des Staates nachdrücklich einfordern.
Anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer wird überall in Deutschland durch Aktionen und Veranstaltungen öffentliches Bewusstsein für die dringend notwendige Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Kriminalitätsopfer geschaffen.
Über Geldstrafen Opferhilfe gewährleisten
Über alle Parteigrenzen hinweg ist die Auffassung unstrittig, dass Kriminalitätsopfern mitmenschliche und schnelle Hilfe benötigen. Der Weiße Ring appelliert deshalb an die Landesjustizminister durch die Bereitstellung eines Teils jeder Geldstrafe für Opferhilfs-Organisationen dem Rechnung zu tragen.
Die Mittel für seine Arbeit erhält der Weiße Ring allein aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Zuweisungen von Geldbußen sowie testamentarischen Verfügungen. Staatliche Zuschüsse nimmt der Verein nicht in Anspruch.
Spendenkonto Weißer Ring: 34 34 34, Deutsche Bank Mainz, BLZ 550 700 40 Ausführliche Informationen zur Arbeit und zu den rechtspolitischen Forderungen des Weißen Rings unter www.weisser-ring.de.
Der Tag der Kriminalitätsopfer erinnert am 22. März jeden Jahres an die Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität unseres Gemeinwesens angewiesen sind. Der Weiße Ring stärkt mit diesem Signal seit vielen Jahren das öffentliche Bewusstsein und fordert Politik, Justiz und Verwaltung zum Handeln auf. Dabei kann er auf dankenswerte Unterstützung der Medien und anderer gesellschaftlichen Kräfte zählen, denen das Schicksal in Not geratener Kriminalitätsopfer nicht einerlei ist. Inzwischen ist dieser Tag für viele Menschen zu einem weithin sichtbaren Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung geworden.
Originaltext: Weisser Ring e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6758 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6758.rss2
Pressesprecher: Helmut K. Rüster Tel.: 06131/ 83 03 38 Fax: 06131/ 83 03 45 Internet: www.weisser-ring.de E-Mail: info@weisser-ring.de Weberstraße 16 55130 Mainz
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