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Versorgungssituation Demenzkranker verbessern, "Pflegebedürftigkeit" neu definieren!

Geschrieben am 13-11-2006

Berlin (ots) -

Beirat des Bundesgesundheitsministeriums nimmt seine Arbeit auf

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss der
individuelle Hilfebedarf eines Menschen ermittelt werden. Dabei wird
seit Einführung der Pflegeversicherung ein zu eng gefasster, nicht
genügend ausdifferenzierter Pflegebedürftigkeitsbegriff zugrunde
gelegt, der rein somatisch ausgerichtet ist. Wesentliche Aspekte wie
Kommunikationsfähigkeit und soziale Teilhabe werden nicht
berücksichtigt. Diesen unzureichenden Pflegebedürftigkeitsbegriff
kritisch zu überprüfen und eine Neufassung vorzubereiten, ist Aufgabe
eines auf Grundlage des Koalitionsvertrages eingerichteten Beirates
des Bundesgesundheitsministeriums, der heute erstmals zusammenkam.
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste e. V. (bpa), Mitglied des Beirates:

"Der Pflegebedürftigkeitsbegriff in seiner jetzigen Fassung ist
untauglich und muss daher dringend überarbeitet werden. Eines der
größten Defizite zeigt sich in der unzureichenden Berücksichtigung
der speziellen Hilfebedarfe demenzkranker Menschen: Deren besondere
Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarfe, z. B. bei Weglauftendenzen,
Selbst- und Fremdgefährdung, Angst, Wahnvorstellungen, Aggressionen
etc., werden nicht erfasst und haben somit keine Auswirkung auf die
Begutachtung. Notwendig ist die Berücksichtigung des tatsächlichen
Pflege- und Betreuungsbedarfs."

Die Entwicklung eines neuen, ganzheitlichen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs - der die psychischen und kognitiven
Fähigkeitsstörungen des Pflegebedürftigen ebenso berücksichtigt wie
den spezifischen Hilfebedarf von Demenzkranken - sowie eines damit
korrespondierenden neuen Begutachtungsverfahrens, ist Ziel des beim
Bundesgesundheitsministerium eigens hierfür eingerichteten Beirates.
Allerdings kann über die Einführung eines neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs nur auf einer abgesicherten Grundlage
entschieden werden, welche die finanzielle Situation der
Pflegeversicherung - auch nach der anstehenden Pflegereform -
einbezieht. Bernd Meurer: "Von nichts kommt nichts! Wenn Politik und
Gesellschaft immer mehr Leistungen und Qualität für die Pflege
einfordern, muss jeder einzelne auch bereit sein, die dafür
erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Im Klartext: Wir alle
müssen uns fragen, was uns die Pflege wert ist. Neben der Möglichkeit
der privaten Vorsorge darf der seit 1995 unveränderte Beitragssatz
von 1,7 % kein Tabu-Thema sein."


Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17920
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17920.rss2


Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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