Bleser/Klöckner: Endlich Gesetzentwurf für Fahrgastrechte vorlegen
Geschrieben am 15-11-2006 |
Berlin (ots) - Zu den aktuellen Pünktlichkeitsmeldungen der Deutschen Bahn AG erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte Julia Klöckner MdB:
Die neuesten Zahlen zur Pünktlichkeit von Intercity-Schnellzügen im Fernverkehr können nicht zufriedenstellen. Nur 78,5 Prozent Pünktlichkeit bedeuten, dass jeder vierte Schnellzug sein Ziel nur mit einer Verzögerung erreicht und der Fahrgast nicht die Leistung erhält, für die er voll bezahlt. Ein Grund mehr, die Fahrgastrechte nun endlich gesetzlich zu regeln. Justizministerin Zypries, die sich um die Federführung bemühte, muss nun auch endlich einen Gesetzentwurf vorlegen. Denn die Rechte von Fahrgästen sind im Vergleich zu anderen Geschäftsbereichen noch unterentwickelt. Verspätete oder ausgefallene Züge stellen eine mangelhafte Leistung dar - und es ist nicht einzusehen, warum der Kunde den vollen Preis dafür zahlen muss oder nicht von der Reise zurücktreten kann.
Der Vorschlag der Bahn, Entschädigungen erst ab einer Stunde zu zahlen, ist unzureichend - man kann doch nicht ernsthaft behaupten, dass eine Fahrt mit 55-minütiger Verspätung nicht eine mangelhafte Dienstleistung ist. Der Bahnkunde sollte für den Kauf seiner Fahrkarte jederzeit die versprochene Dienstleistung erwarten können. Denn er tritt beim Kauf eines Tickets für eine klar definiertes Produkt in Vorleistung.
Auch die umständliche Regelung der Gutscheinkarten muss erleichtert werden: Es sollte auch möglich sein, den Gutscheinwert durch Überweisung zu erstatten - statt bei Verspätungen auf eine Gutscheinkarte im Zug warten zu müssen, den man dann an einem (vorhandenen und geöffneten) Schalter in einen Gutschein umschreiben lassen und innerhalb einer bestimmten Zeit einlösen muss.
Eine gesetzliche Regelung ist nicht nur für den Verbraucher wichtig, auch für die Deutsche Bahn AG kann dies ein Ansporn sein, um wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch, künftig entweder pünktlicher zu sein oder bei Problemen mit Baustellen Fahrzeiten anders zu kalkulieren. Nun liegt es an der Bundesjustizministerin Zypries, endlich einen Gesetzentwurf für die Verbesserung der Fahrgastrechte vorzulegen.
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